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Vorhaben

Novelle des Konsulargebührengesetzes

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -11.907

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Zahlreiche Konsulargebühren sind seit Jahren unverändert. Die zahlreichen Ausnahmen für die Vergebührung der konsularischen Dienstleistungen waren im Sinne der Kostenwahrheit zu überprüfen. So geht auch aus dem Bericht des Rechnungshofes zum Konsularwesen (insbesondere Visaangelegenheiten), Reihe Bund 2011/5 hervor, dass die eingehobenen Visagebühren nicht die Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Visabearbeitung durch das BMEIA decken.

Mit Inkrafttreten des Konsularbeglaubigungsgesetzes wurde den Konsularbehörden die Möglichkeit eingeräumt, zweifelhafte Urkunden vor deren Beglaubigung auf Kosten des Dokumenteninhabers von einer Vertrauensperson überprüfen zu lassen. Ebenso sollte durch die Möglichkeit der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines zur Beglaubigung vorgelegten Dokuments möglichst ausgeschlossen werden, dass von den Vertretungsbehörden in Ländern mit hoher Korruption und niedrigem Einkommensniveau formal echte Dokumente mit unrichtigem Inhalt beglaubigt werden. Während konkrete Auslagen bereits bisher vom Antragsteller zu ersetzen sind, ist generell das Verfahren zur vermehrten Überprüfung von Dokumenten mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, der in der bisherigen Konsulargebühr nicht mehr abgedeckt ist.

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013) wurden die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland per 1.11.2014 ermächtigt, Personenstandsdokumente und Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister auszustellen. Darüber hinaus können von diesen Vertretungsbehörden seit Inkrafttreten der Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 durch das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres, BGBl. I Nr. 120/2016, per 1.4.2017 auch Ehefähigkeitszeugnisse und Bestätigungen über die Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, ausgestellt werden. Das Konsulargebührengesetz ist daher hinsichtlich dieser Neuerungen entsprechend anzupassen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Kostenwahrheit bei den Konsulargebühren

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Deckungsgrad der Sach- und Personalkosten im Bereich Bürgerservice und Visa im Verhältnis zu den eingenommenen Konsulargebühren [%]

Istwert

49,55

%

Zielzustand

52,34

%

Datenquelle: BMEIA - Budgetabteilung


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassungen der Gebühren bzw. Überprüfung der Befreiungstatbestände

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anhebung der Gebühren für jene Konsulardienstleistungen, die bisher eindeutig nicht kostendeckend gestaltet waren. Durchforstung der Befreiungstatbestände für Konsulargebühren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-11.907

Tsd. Euro

Plan

32.450

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-11.907

Tsd. Euro

Plan

32.450

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-11.907

Tsd. Euro

Plan

32.450

Tsd. Euro

Ergebnis

414

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

414

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

414

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Ergebnis

1.924

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.924

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.924

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.641

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-10.641

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-10.641

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.907

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-6.907

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-6.907

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Ergebnis

3.303

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

3.303

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

3.303

Tsd. Euro

Plan

6.490

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Mehrerträge der Konsulargebühren, die durch die Vertretungsbehörden im Ausland eingenommen werden, sind im Zeitraum 2018-2022 unter den Erwartungen zurückgeblieben.
Besonders betroffen waren die Jahre 2020-2022 die von der COVID-Pandemie und einer stark eingeschränkten Reisetätigkeit geprägt waren.
Darüber hinaus ist für Bolivien, China, Guyana, Jamaica, Palau, Philippinen, Saudi-Arabien und Singapur die Erfordernis einer diplomatischen Beglaubigung von Urkunden durch die Vertretungsbehörden für den Rechtsverkehr mit Österreich entfallen. Die Gebührenbefreiung für diese Staaten führte zu einem Wegfall von Konsulargebühreneinnahmen der Vertretungsbehörden. Grund dafür ist, dass diese Staaten im Evaluierungszeitraum dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung („Haager Apostille-Übereinkommen“) beigetreten sind und Österreich keinen Einspruch gegen ihren Beitritt erhoben hat.

Im Jahr 2023 übertraf der Ertrag bei den Konsulargebühreneinnahmen (Steigerung gegenüber 2016 um 12,2 Mio. Euro) deutlich die ursprünglichen Prognosen und kompensierte die Mindererträge in den vorherigen Finanzjahren.

Gesamtbeurteilung

2023 wurden die Sach- und Personalkosten im Bereich Bürgerservice und Visa (66.787.732 Euro, Hochrechnung*) zu 49,55% durch das Konsulargebührenaufkommen gedeckt. Damit wurde das Ziel einer Verbesserung der Kostenwahrheit bei den Konsulargebühren an den Vertretungsbehörden im Ausland überwiegend erreicht.

Es ist anzumerken, dass bei der Erstellung der WFA 2016 weder die Auswirkungen der COVID-Pandemie noch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vorhersehbar waren. Die damit entstandenen Inflationsanpassungen, Teuerungen, unterbrochene Lieferketten etc. haben sich massiv auf die Sach- und Personalkosten der Vertretungsbehörden im Ausland ausgewirkt. Gleichzeitig gab es eine stark eingeschränkte Reisetätigkeit und – durch die COVID-Maßnahmen bedingt – auch Einschränkungen der konsularischen Tätigkeit, die zu einem geringeren Konsulargebührenaufkommen führte. Auch die Ausweitung der Mitgliedstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens hat sich in diesem Zeitraum auf die Zahl der vor den Österreichischen Vertretungsbehörden erteilten Beglaubigungen ausgewirkt, was zu Mindereinnahmen führte.

* Anmerkung zur Hochrechnung der Sach- und Personalkosten im Bereich Bürgerservice und Visa für das Jahr 2023: Da die finalen Ergebnisse erst nach Veröffentlichung dieses Berichts im Juni 2024 vorliegen, wurde einer Hochrechnung der voraussichtlichen Kosten 2023 auf Basis der Kosten 2022 (62,47 Mio. Euro) und der durchschnittlichen weltweiten Inflationsrate von 6,9% (World Economic Outlook 2023, https://www.imf.org/external/datamapper/datasets/WEO) erstellt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.