Vorhaben
Novelle des Konsulargebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -11.907
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Kostenwahrheit bei den Konsulargebühren
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deckungsgrad der Sach- und Personalkosten im Bereich Bürgerservice und Visa im Verhältnis zu den eingenommenen Konsulargebühren [%]
Istwert
49,55%
Zielzustand
52,34%
Datenquelle: BMEIA - Budgetabteilung
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassungen der Gebühren bzw. Überprüfung der Befreiungstatbestände
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anhebung der Gebühren für jene Konsulardienstleistungen, die bisher eindeutig nicht kostendeckend gestaltet waren. Durchforstung der Befreiungstatbestände für Konsulargebühren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Mehrerträge der Konsulargebühren, die durch die Vertretungsbehörden im Ausland eingenommen werden, sind im Zeitraum 2018-2022 unter den Erwartungen zurückgeblieben.
Besonders betroffen waren die Jahre 2020-2022 die von der COVID-Pandemie und einer stark eingeschränkten Reisetätigkeit geprägt waren.
Darüber hinaus ist für Bolivien, China, Guyana, Jamaica, Palau, Philippinen, Saudi-Arabien und Singapur die Erfordernis einer diplomatischen Beglaubigung von Urkunden durch die Vertretungsbehörden für den Rechtsverkehr mit Österreich entfallen. Die Gebührenbefreiung für diese Staaten führte zu einem Wegfall von Konsulargebühreneinnahmen der Vertretungsbehörden. Grund dafür ist, dass diese Staaten im Evaluierungszeitraum dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung („Haager Apostille-Übereinkommen“) beigetreten sind und Österreich keinen Einspruch gegen ihren Beitritt erhoben hat.
Im Jahr 2023 übertraf der Ertrag bei den Konsulargebühreneinnahmen (Steigerung gegenüber 2016 um 12,2 Mio. Euro) deutlich die ursprünglichen Prognosen und kompensierte die Mindererträge in den vorherigen Finanzjahren.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.