MASSNAHME
Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene
Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
46Anzahl
Zielzustand
40Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels, unter anderem durch eine Konferenz zum 25. Jahrestag der Wiener Weltkonferenz zu Menschenrechten „Vienna+25“, die gemeinsam mit dem Büro des VN-Hochkommissars für Menschenrechte und der Stadt Wien im Mai 2018 abgehalten wurde. Im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes wurde das BMEIA insbesondere durch Abhaltung von informellen Treffen der für den Menschenrechtsbereich zuständigen Ratsarbeitsgruppen, u.a. zu den SDGs, der Reform der Vertragsstaatenorganen im Menschenrechtsbereich und dem EU Aktionsplan für Menschenrechte, sowie den Verhandlungen über RSF zur Umsetzung der Grundrechtecharta, durch die Vorbereitung des EU-Rechtsstaatlichkeitsdialoges und die Leitung von Verhandlungen über den EU-RL-Entwurf für Hinweisgeber gefordert. Im Rahmen des humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich für eine Stärkung der EU in diesem Bereich ein. Zusätzlich auch Übernahme der Verhandlungsführung für die EU in Genf und New York. Österreich war auch Berichterstatter für das Dritte Komitee der VN-Generalversammlung. oder Veranstaltungen, die relevante Menschenrechtsthemen aufgegriffen haben (Menschen mit Behinderungen, Meinungsäußerungsfreiheit, etc) wurden auch 2018 weiter fortgesetzt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
29
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
9Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels, unter anderem durch zusätzliche Initiativen im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes, wie die Annahme einer EU-Strategie zur Umsetzung von VN-SR Res. 1325, durch die der bisherige EU-Ansatz zur Implementierung von VN-SR Res. 1325 und die damit verbundene Ausarbeitung von Ratsschlussfolgerungen zum Thema Frauen, Friede, Sicherheit sowie Vorantreiben des Verhandlungsprozesses um die EU-Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
5
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Frauen
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels, durch zusätzliche Veranstaltung zum Thema Kinderrechte in Genf und Fortsetzung bestehender Initiativen, wie zum Beispiel zur Unterstützung einer globalen Studie im Kinderrechtsbereich über Kinder unter Freiheitsentzug.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
5
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Kinder