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KENNZAHL

Anteil der in § 9 RHG Prüfungen bemängelten Stichproben

Anteil der in § 9 RHG Prüfungen bemängelten Stichproben

2016
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Rechnungshof konnte seinen Zielwert, den Prozentsatz der bemängelten Stichproben durch eine Qualitätssteigerung bei der Verrechnung im Bund auf 36,5 % zu reduzieren, nicht erreichen. Großteils handelte es sich dabei um Formalfehler. Bei 60 der insgesamt 1.449 überprüften Belege stellte der Rechnungshof betragliche Mängel bei der Verbuchung durch die überprüften Stellen fest. Die Mängelkategorien sind dem Bundesrechnungsabschluss zu entnehmen.


Quelle

RH

Berechnungsmethode

Anteil der in § 9 RHG Prüfungen bemängelten Stichproben