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KENNZAHL

EinwohnerInnen, die durch Verkehrslärm einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind

Anzahl der EinwohnerInnen, die durch Verkehrslärm (entlang Hauptverkehrsinfrastruktur oder in Ballungsräumen) einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind, welcher über dem jeweils für Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr geltenden Schwellenwert liegt.

2016
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Bis 30. Dezember 2017 sind die Betroffenenauswertungen an die Europäische Kommission zu berichten.


Quelle

BMLFUW (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMVIT, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen BMVIT und den Ländern liegt. Das BMLFUW kann als lt. BMLärmG koordinierende Stelle die Daten nur von dort anfordern und zusammenführen.

Berechnungsmethode

Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der Hauptwohnsitz-gemeldeten EinwohnerInnen entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen.