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KENNZAHL

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Verkehrslärm einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Verkehrslärm (entlang Hauptverkehrsinfrastruktur oder in Ballungsräumen) einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind, welcher über dem jeweils für Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr geltenden Schwellenwert liegt

2018
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Kartierung erfolgt im 5-Jahres-Intervall. Die Lärmkartierung 2017 ist abgeschlossen und bis 2022 gibt es keinen neuen Wert. https://www.eea.europa.eu/themes/human/noise/noise-fact-sheets/noise-country-fact-sheets-2018/austria

Auf Grund unterschiedlicher durch die quellverantwortlichen Behörden durchgeführten Modellierungen lieferte die Lärmkartierung 2017 gegenüber 2012 eine deutliche Erhöhung der errechneten Betroffenenzahlen.
Die Veränderungen sind je Bundesland bzw. je nach Ballungsraum sehr unterschiedlich. Aus der tatsächlichen Verkehrsentwicklung lässt sich diese Veränderung nicht ableiten und dürfte daher modellbedingt sein.
Die Erhebung 2022 wird auf einer neuen Berechnungsbasis erfolgen und damit zudem keine direkte Vergleichbarkeit bezüglich Ziel- und Istwerten ermöglichen.

Auswertung Aktionsplanung 2018:
http://www.laerminfo.at/dam/jcr:31824b08-1b9f-4aea-9844-c12ef365c44d/Aktionsplan_2018_Allgemeiner_Teil.pdf

Teilaktionspläne der quellverantwortlichen Behörden:
http://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap_2018.html


Quelle

BMNT (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMVIT, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen BMVIT und den Ländern liegt. Das BMNT kann als lt. BMLärmG koordinierende Stelle die Daten nur von dort anfordern und zusammenführen.

Berechnungsmethode

Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der Hauptwohnsitz-gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen