Es wurden in allen Bundesländern verschiedene Umsetzungsmaßnahmen der subnationalen Haushaltsrechtsreform vorgenommen.
Im Frühjahr/Sommer gab es einen regen Austausch- und Diskussionsprozess zwischen BMF und Gemeindeaufsichtsbehörden inklusive 2-tägigem Informationsaustausch im Juli 2016, bei dem vorab übermittelte Fragen der Gemeindeaufsichtsbehörden mit Expertinnen und Experten des BMF und externen Expertinnen und Experten erörtert und weitere Themen diskutiert wurden.
Der konstruktive Diskussionsprozess setzte sich in mehreren Gremien fort: In der Arbeitsgruppe Muster-Voranschlag/-Rechnungsabschluss, in der Arbeitsgruppe Kontierungsleitfaden der Gemeinden sowie im Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Komitee (VR-Komitee).
Das BMF begann im 1. Halbjahr 2016 mit Vorarbeiten für das oBHBH. Die Finanzausgleichspartner haben im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vereinbart, ab Mitte 2017 einvernehmlich ein oBHBH zu erarbeiten, das Empfehlungscharakter für Länder und Gemeinden haben wird.
Quelle
Zu erstellender Bericht des BMF über die Umsetzung der subnationalen Haushaltsrechtsreform
Berechnungsmethode
Anzahl der Länder, in denen die Haushaltsrechtsreform umgesetzt wird.