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KENNZAHL

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Seit Inkrafttreten der UG-Bestimmungen zur Umsetzung einer Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Oktober 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) sukzessive erhöht. Beim Großteil der universitären Führungsgremien konnten bereits geschlechtergerechte Besetzungen erreicht werden. Im Universitätsgesetz ist eine Frauenquote von mindestens 50 % für universitäre Kollegialorgane verankert. 2021 waren 57 von 66 Leitungsorganen (86,4 %) quotengerecht besetzt: alle 22 Rektorate, alle 22 Universitätsräte, aber nur 13 von 22 Senaten. Die geschlechtergerechte Besetzung der Senate ist eine Herausforderung: In der vergangenen Funktionsperiode (1. Oktober 2016 – 1. Oktober 2019) galt erstmalig der Mindestfrauenanteil von 50 %, was eine deutliche Erhöhung der Mindestfrauenanzahl mit sich brachte, müssen doch seitdem im Falle von 18 Mitgliedern 9 Frauen, im Falle von 26 Mitgliedern 13 Frauen dem Senat angehören, um die Quote zu erfüllen. Da – vor allem aufgrund des niedrigen Professorinnenanteils – nicht alle Senate die gesteigerte Anforderung erfüllen konnten, sank die Anzahl der quotengerecht besetzten Senate. Von Verbesserung des Istwertes ist erst nach Auslaufen der aktuellen Senatsperiode 2022 auszugehen. Wesentliche Voraussetzungen für eine Erhöhung der Anzahl der quotengerecht besetzten Senate bilden die sukzessive Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen bzw. Professuren insbesondere in den MINT-Fokusbereichen Technik und Informatik, aber auch eine konsequentere Anerkennung von Beiträgen zur inneruniversitären Entwicklung im Leistungsverzeichnis betroffener Personen. Mit den Universitäten wurden in den Leistungsvereinbarungen zur Periode 2019–2021 dahingehende Vorhaben und Ziele vereinbart.


Quelle

uni:data (www.unidata.gv.at)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen universitären Leitungsorganen