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KENNZAHL

Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der überwiegende Teil der universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) ist inzwischen quotengerecht besetzt: Alle Rektorate sowie 21 von 22 Universitätsräte erreichten 2022 die Quote (aufgrund der Vakanz einer Person zum Stichtag 31.12.2022 war die quotenkonforme Zusammensetzung an einer Universität vorübergehend formal nicht erfüllt). Bei zahlreichen Senaten hingegen konnte die Quote nicht erreicht werden.

Gründe lagen etwa darin, dass
• in Senaten die Hälfte der Mitglieder aus der Professorinnen- und Professorenkurie stammen muss. Da dort – wie Kennzahl 31.3.1. zeigt – trotz eines steigenden Frauenanteils immer noch Männer überwiegen ist die Gewinnung von Professorinnen für den Senat schwierig
• die vorhandenen Professorinnen häufig auch für die Mitarbeit in weiteren Kollegialorganen angefragt werden und Tätigkeiten in universitären Kollegialorganen nicht von allen Universitäten im Leistungsverzeichnis der betreffenden Person anerkannt werden. An Universitäten, die Gremienarbeit nicht honorieren, gibt es daher nur geringe Anreize für Frauen, Gremientätigkeiten zu übernehmen
• es an einigen Universitäten problematisch ist, bei den Studierenden Vertreterinnen für eine Mitwirkung im Senat zu finden
Nichtsdestotrotz ist ein Trend in Richtung mehr Geschlechtergerechtigkeit bei den universitären Leitungsgremien feststellbar, der den eingeschlagenen Weg bestätigt.


Quelle

uni:data (www.unidata.gv.at)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen universitären Leitungsorgane (Rektorat, Universitätsrat, Senat) an allen universitären Leitungsorganen