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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 3 deckt sich gesamthaft mit dem SDG-Unterziel 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ und leistet somit einen Beitrag zur globalen nachhaltigen Entwicklung im Zuge der Agenda 2030.
Frauen sind an öffentlichen Universitäten besonders in wissenschaftlichen Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert – ein spezifischer Frauenförderungsbedarf besteht ab dem Doktorat und insbesondere bei den Professuren. Die geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen sowie von Entscheidungs- und Beratungsgremien ist daher ein zentrales Gleichstellungsziel im Bereich Wissenschaft und Forschung.
Beim Professorinnenanteil (31.3.1) an Universitäten konnte seit 2015 u.a. durch Forcierung von lebensphasenbezogenen Modellen der Leistungsbeurteilung, die neben Forschungsleistungen auch die Leistungsbereiche Lehre und Dritte Mission stärker berücksichtigen, über die Leistungsvereinbarung eine Steigerung um 6,8 Prozentpunkte erreicht werden. Diese Kennzahl steht im engen Zusammenhang mit dem Frauenanteil bei den Laufbahnstellen an Universitäten (31.3.3). Durch einen höheren Frauenanteil bei den entfristeten Laufbahnstellen steigt auch die Chance, dass der Frauenanteil bei den Professuren mittelfristig ansteigt, denn die Laufbahnstellen sind ein wesentliches Sprungbrett für eine nachhaltige Karriere in Richtung Professur.
Diese Entwicklung trägt wiederum zur quotengerechten Besetzung von universitären Leitungsorganen (31.3.2) bei. Eine quotengerechte Besetzung der Rektorate und der Universitätsräte konnte erzielt werden. In den Senaten muss die Hälfte der Mitglieder jedoch aus der Professorinnen- und Professorenkurie stammen. Da dort – wie Kennzahl 31.3.1. zeigt – trotz eines steigenden Frauenanteils immer noch Männer überwiegen, ist die Gewinnung von ausreichend Professorinnen für eine Mitarbeit im Senat schwierig.
Wie an den Universitäten variieren auch an Fachhochschulen die Frauenanteile, je nach Verwendungsbereich (Lehre und Forschung, Verwaltung) bzw. betrachteter Hierarchiestufe:
Der Frauenanteil bei den akademischen Diensten für Studierende (Professionelle Unterstützung für wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden: Bibliothekar/in, Berufsberater/in, Berater/in bei EDV-Nutzung etc.) liegt bei fast 70 %, Frauen sind in diesen Verwaltungstätigkeiten also klar überrepräsentiert. Beim Lehr- und Forschungspersonal bzw. bei den Studiengangs-Leitungen hingegen sind Frauen hingegen unterrepräsentiert: So wurde vor 10 Jahren nicht einmal ein Viertel der Studiengänge von Frauen geleitet, mittlerweile sind es 28,7%. Anders als bei den Universitäten hat das BMBWF bei den Fachhochschulen eher eingeschränkte Möglichkeiten der Einflussnahme.
2022 ist es gelungen, ein Monitoring der Frauenanteile beim Lehr- und Forschungspersonal ins hochschulstatistische Informationssystem uni:data des BMBWF einzupflegen. Die Messung des Umsetzungsstandes gesetzlicher Bestimmungen (Kollegium: gemäß § 10 FHG ist bei den Wahlvorschlägen nach Möglichkeit pro vertretener Gruppe auf eine ausgeglichene Geschlechterrepräsentanz zu achten) ist damit möglich. Das öffentlich aufrufbare Benchmarking könnte zudem dazu führen, dass die Fachhochschulen die Frauenanteile aus eigenem Antrieb erhöhen. Die Einführung des FH-Monitorings geht Hand in Hand mit einem Projekt zur Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken an Fachhochschulen, die auch aufgrund der weniger detaillierten gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Gleichstellung noch nicht in dem Maße entwickelt sind, wie die der öffentlichen Universitäten. Da sich der Fachhochschulsektor in Österreich – vor allem in Bezug auf die Größe der Einrichtungen – inhomogen präsentiert ist dementsprechend auch die Ausgestaltung der Gleichstellungsagenden an den einzelnen Fachhochschulen unterschiedlich. Das Vorhaben der „Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken“ an Österreichs Fachhochschulen, das Teil der österreichischen ERA Roadmap ist, berücksichtigt diese Inhomogenität. Im aktuellen FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24–2025/26 wurde als Ziel festgelegt, die „vorgesehenen Instrumente zur Gleichstellung weiter voranzutreiben, um ausgeglichene Geschlechterverhältnisse auf allen Ebenen der Institutionen zu erreichen und um den Auf- und Ausbau von Gender- und Diversitätskompetenz unter den FH-Angehörigen sicherzustellen“. Weiters wurde festgehalten, dass „spezielle und innovative Maßnahmen zur Förderung des Studieninteresses von Frauen getroffen werden müssen, um die im MINT-Fokusbereich bestehende Geschlechtersegregation zu mindern und die Gesamtzahl der Absolventinnen im MINT-Bereich insbesondere in den technischen Fächern zu erhöhen.“