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KENNZAHL

Messung der tatsächlichen Anhaltezeit in einer Maßnahme

Anzahl der Tage, um die die tatsächliche Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 2 StGB die Dauer der im Urteil ausgesprochenen Strafe übersteigt

2017
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gegenüber den letzten Jahren ist eine deutliche Verbesserung erkennbar (2016: 1384 Tage; 2017: 924 Tage).
An Maßnahmen wurden ergriffen: Einrichtung einer zentralen Begutachtungsstelle im BMVRDJ; Einrichtung von eigenständigen Einheiten für den Maßnahmenvollzug innerhalb der Justizanstalten Garsten, Stein, Graz-Karlau (Departments) unter fachlicher Leitung; Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards; Als gemeinsame Sprache für die Risikokommunikation wurde das Risikoprognose-Instrument „Violence Risk Scale“ (für Gewalt- und für Sexualstraftäter) zur verbindlichen Anwendung innerhalb des Maßnahmenvollzuges implementiert; Die Etablierung der Betreuungsform des klinischen Case-Managements stellt eine direkte Maßnahme zur Intensivierung und Individualisierung der Behandlung dar


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)

Berechnungsmethode

Zählung der in einer Maßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB verbrachten Tage nach Verbüßung einer Strafhaft