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KENNZAHL

Messung der tatsächlichen Anhaltezeit in einer Maßnahme

Anzahl der Tage, um die die tatsächliche Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 2 StGB die Dauer der im Urteil ausgesprochenen Strafe übersteigt

2018
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das angepeilte, engagierte Ziel konnte diesmal nicht erreicht werden.
An Maßnahmen wurden fortgeführt: Einrichtung einer zentralen Begutachtungsstelle im BMVRDJ; Einrichtung von eigenständigen Einheiten für den Maßnahmenvollzug innerhalb der Justizanstalten Garsten, Stein, Graz-Karlau (Departments) unter fachlicher Leitung; Verfolgung von verbindlichen Qualitätsstandards; Als gemeinsame Sprache für die Risikokommunikation wurde das Risikoprognose-Instrument „Violence Risk Scale“ (für Gewalt- und für Sexualstraftäter) zur verbindlichen Anwendung innerhalb des Maßnahmenvollzuges fortgesetzt implementiert; Die Etablierung der Betreuungsform des klinischen Case-Managements stellt eine direkte Maßnahme zur Intensivierung und Individualisierung der Behandlung dar.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)

Berechnungsmethode

Zählung der in einer Maßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB verbrachten Tage nach Verbüßung einer Strafhaft