Im BVA 2017 wurde die ursprüngliche Kennzahl „Anteil der Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, in denen Umweltaspekte berücksichtigt wurden“ zwecks Schaffung einer kontinuierlicheren Datenbasis durch die aktuelle, auf BBG-Daten basierende Kennzahl ersetzt. Der für 2016 ausgewiesene Istzustand von gerundet 94 % setzt sich wie folgt zusammen: 2016 erfüllten 84,25 % der von der BBG abgeschlossenen Verträge die Kriterien für nachhaltige öffentliche Beschaffung vollständig, in 9,89 % der Verträge erfolgte sogar eine Übererfüllung. Da es sich beim Prozentsatz der Übererfüllung aber um Verträge für Produkte handelt, die mehrjährig ausgeschrieben wurden, müsste der Istzustand 2016 zwecks Vergleichbarkeit um diesen Anteil bereinigt werden, ebenso die Jahre davor. Unter dem Blickwinkel der dargestellten bereinigten Ausgangssituation wären auch die in den BVA 2018 und 2019 eingeflossen Zielzustände zu betrachten und dementsprechend zu relativieren. Im Jahr 2017 erfüllten 87,30 % der von der BBG abgeschlossenen Verträge die Kriterien für nachhaltige öffentliche Beschaffung vollständig, sodass gegenüber der bereinigten Ausgangssituation 2016 eine Steigerung um rund 3 % zu beobachten ist.
Quelle
Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Berechnungsmethode
Verhältnis der Zahl der von der BBG abgeschlossenen Verträge, in denen die Anforderungen des naBe-Aktionsplans vollständig umgesetzt sind zur Gesamtzahl der von der BBG abgeschlossenen naBe-relevanten Verträge