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KENNZAHL

Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

2017
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Sicherheitsbericht 2017 sind 396 Teilnahmen an einer Vernehmung im Rahmen des Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst ausgewiesen. im Jahr 2016 waren es 109. Der Anstieg ist mit der am 1.1.2017 wirksam gewordenen vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs zu begründen, weil ein ausdrückliches Teilnahmerecht des Verteidigers an der Vernehmung des Beschuldigten über die Voraussetzungen der Untersuchungshaft durch das Gericht (§ 174 Abs. 1 StPO) eingeführt wurde. Der Zielzustand 2018 liegt daher bei 400.


Quelle

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Berechnungsmethode

Zählung der Vernehmungen, an denen ein „Verteidiger in Bereitschaft“ teilgenommen hat