Es fanden 35 Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Jahr 2019 statt. Der Personalplan zur Aufnahme von „Begünstigt Behinderten“ im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes mit einem Grad der Behinderung von 70 % und mehr (maßgeblich ist der „Einstellungsbescheid“ der Bundessozialämter) kann in dieser Konstellation überschritten werden. Diese Regelung soll die Beschäftigung in diesem Bereich forcieren und für die Dienststellen des Bundes einen dahingehenden Anreiz schaffen, da diese Bedienstetengruppe von etwaigen Einsparungsvorgaben ausgenommen ist. Da künftig die Anzahl der Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst gemäß § 5 Abs.3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung (Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle) gemeldet wird, erscheint eine Nacherfassung nicht sinnvoll. Die neuen Werte werden sodann in Köpfen (bisher Vollbeschäftigtenäquivalente) erfasst.
Quelle
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Personal des Bundes“
Berechnungsmethode
Prozentuelle Steigerung der Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) per 31. Dezember des Planungsjahres gegenüber dem Stand per 31. Dezember des vorherigen Jahres aufgenommen gemäß Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gemäß § 5 Abs. 3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013.