Die gegenständliche – für den Bundesvoranschlag 2018 erstmals erhobene – Kennzahl stellt einen Indikator für die Qualitätsentwicklung der Wirkangaben in den Bundesvoranschlägen dar. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im BMöDS prüft die Wirkangaben der Ressorts und obersten Organe auf ihre Übereinstimmung mit im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Qualitätskriterien (bspw. Überprüfbarkeit, inhaltliche Konsistenz, etc.) und spricht bei Abweichungen entsprechende Empfehlungen aus – somit lässt die Kennzahl auch Rückschlüsse auf die Treffsicherheit sowie die Akzeptanz dieser Empfehlungen zu. Zumal die Ressorts und obersten Organe Empfehlungen mittels schriftlicher Begründung auch ablehnen können, stellen die erreichten 50 % (10 Prozentpunkte über dem Zielwert) einen ausgezeichneten Wert dar. Die Beibehaltung dieser Quote wird in den Folgejahren angestrebt werden.
Quelle
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Berechnungsmethode
Anteil der im Rahmen der Qualitätssicherung gem. § 4 Abs. 1 der Wirkungscontrollingverordnung ausgesprochenen Empfehlungen des BMöDS betreffend die inhaltliche Konsistenz und Überprüfbarkeit der Wirkangaben der Haushaltsleitende Organe (HHLO) in Bundesvoranschlägen, welche durch die HHLO umgesetzt / teilweise umgesetzt / in folgenden Bundesvoranschlägen umsetzen werden, an der Gesamtanzahl der Empfehlungen in diesen beiden Kategorien.