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KENNZAHL

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

2023
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Istzustand 2023: 62,73 (gesamt); 63,32 (weiblich); 62,49 (männlich). Das Pensionsantrittsalter im Jahr 2023 der Beamt:innen im Bundesdienst beträgt 62,7 Jahre und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (2022) leicht gesunken (- 0,04 Jahre; inkl. Rundungsdifferenz). Zwei Effekte haben zu einem leichten Sinken des Pensionsantrittsalters geführt: Im Vergleich zum Vorjahr sind die vorzeitigen Pensionierungen gestiegen (+ 367 Neupensionierungen) und die Neupensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesunken (- 105 Neupensionierungen). Der Anstieg der vorzeitigen Pensionierungen ist möglicherweise auf die zu erwartende hohe Pensionsanpassung 2024 (9,7 %) zurückzuführen. Hinzu kommt ein Struktureffekt, welcher sich ebenfalls auf das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Bund auswirkt: Die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, sind am zweithöchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht in etwa die Hälfte aller Neupensionierungen aus. Während der Höchststand der Neupensionierungen bei den Lehrpersonen bereits vor ca. drei Jahren überschritten wurde, dürfte nun der Peak auch im Exekutivdienst erreicht sein. Vor diesem Hintergrund konnte der Zielwert für das Jahr 2023 nur überwiegend erreicht werden. Für das Jahr 2024 und die zukünftige Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Neupensionierungen voraussichtlich in den nächsten Jahren sinken werden und diese Entwicklung auch Auswirkungen auf das Pensionsantrittsalter haben wird. Das Ambitionsniveau ist mit 63,38 Jahren hoch und wird weiterhin angestrebt. Im Vergleich zum Bundesdienst beträgt das Pensionsantrittsalter im ASVG-Bereich 60,9 Jahre (2023; Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger).


Quelle

BMKÖS, Publikation "Monitoring der Beamtenpensionen“

Berechnungsmethode

Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS)