Das Wirkungsziel 1 wurde überwiegend erreicht. Im Bereich der Wirkungskennzahlen lässt sich feststellen, dass das Ziel der Anhebung des Pensionsantrittsalters von Bundesbeamt:innen auf 63,38 Jahre überwiegend erreicht werden konnte. Das Pensionsantrittsalter ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben (- 0,04 Jahre) und liegt aktuell bei 62,73 Jahren (siehe Kennzahl 17.1.1). Das geringfügige Sinken ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: Im Vergleich zum Vorjahr sind die vorzeitigen Pensionierungen gestiegen und die Neupensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesunken. Der Anstieg der vorzeitigen Pensionierungen ist möglicherweise auf die zu erwartende hohe Pensionsanpassung 2024 zurückzuführen. Die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, sind am zweithöchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht in etwa die Hälfte aller Neupensionierungen aus. Um die Einstellungspflicht gem. Behinderteneinstellungsgesetz weiter zu gewährleisten, wurden mit Ministerratsvortrag vom 1. Oktober 2021 zahlreiche Maßnahmen beschlossen; so wurde u. a. der Grad der Behinderung, der für eine Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle bisher mit 70 % vorgesehen war, ab 1. Jänner 2022 auf 60 % herabgesetzt. Der demografische Wandel führt jedoch auch in dieser Gruppe zu vermehrten Übertritten in den Ruhestand. Das Ziel, die Anzahl der begünstigt behinderten Bundesdienstmitarbeiter:innen auf 4.000 zu erhöhen, wurde demnach nicht erreicht (siehe Kennzahl 17.1.2). Das BMKÖS ist aktuell bestrebt zielgruppenspezifische Informationsarbeit zur vermehrten Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in den Bundesdienst und das Angebot der Aus- und Weiterbildung zu diesem Thema weiterzuentwickeln. Im Bereich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist festzustellen, dass der Frauenanteil in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen im Bundesdienst weiterhin steigt (siehe Kennzahl 17.1.3). Die erreichten 38,7 % stellen den höchsten Wert innerhalb der letzten Jahre dar. Die Durchführung des Programms Cross Mentoring signalisiert hierbei die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern, sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche Kontaktnetze zu erleichtern. Im Programmjahr 2022/23 nahmen rund 110 Mentorinnen, Mentoren und Mentees aller Bundesministerien und des Rechnungshofes am Cross Mentoring des Bundes teil. Es ist ebenfalls gelungen, die angepeilten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes zur Gänze umzusetzen. So konnten die gesetzten Meilensteine der beschlossenen Dienstrechtsnovellen wie bspw. die Erhöhung der Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten, der Entfall der Ausbildungsphase für Vertragsbedienstete, die Neuordnung des Verwaltungspraktikums sowie den Ausbau des Quereinstiegsmodells im Lehrpersonenbereich erreicht werden. Weitere geplante Änderungen im Dienstrecht wurden vorbereitet, aber zugunsten einer geplanten Besoldungsreform zurückgestellt, die derzeit in Ausarbeitung und Abstimmung mit den Ressorts und dem Sozialpartner ist. Neben den in den Kennzahlen und Maßnahmen dargestellten Leistungen war es der Sektion „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ zudem möglich, wichtige Schritte hin zu einer inhaltlich erneuerten Verwaltungsakademie des Bundes zu setzen und die Digitalisierung der Personalverwaltung zu forcieren. Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel 1 Beiträge zu den SDG-Unterzielen 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ und 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ leistet.