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WIRKUNGSZIEL

Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Wirkungsziel 1 wurde zur Gänze erreicht. Im Bereich der Wirkungskennzahlen lässt sich feststellen, dass das Ziel der Anhebung des Pensionsantrittsalters von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten auf 63,38 Jahre überwiegend erreicht werden konnte (17.1.1). Das Pensionsantrittsalter ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben (- 0,02 Jahre) und liegt aktuell bei 62,8 Jahren. Das geringfügige Sinken ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: Einerseits ist im Jahr 2020 das Pensionsantrittsalter um 0,5 Jahre angestiegen. Der überwiegende Teil dieses Anstieges war durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben im Jahr 2020 zu Verzögerungen geführt, sodass in den Folgejahren ein Nachholeffekt vermutet wurde. Dieser Nachholeffekt ist im Jahr 2021 eingetreten und zeigte sich im Anstieg der Dienstunfähigkeitspensionierungen. Andererseits sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bei den vorzeitigen Pensionierungen sowohl die Anzahl gestiegen als auch das Antrittsalter (- 0,1 Jahre) gesunken. Auch bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen ist das Antrittsalter gesunken (- 0,5 Jahre). Gleichzeitig sind im Jahr 2022 die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, am höchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, jene Berufsgruppe mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht die Hälfte aller Neupensionierungen aus und daher wirken sich die Veränderungen in den beiden Berufsgruppen in der Gesamtbetrachtung aus. Ausflüsse der COVID-19-Pandemie hatten aber auch Einfluss auf andere Kennzahlen und Maßnahmen. So musste im Bereich des Cross-Mentorings (siehe Maßnahme 1) oder den Seminaren der Verwaltungsakademie (siehe ebenfalls Maßnahme 1) weiterhin teilweise auf digitale Formate zurückgegriffen werden, was die Akzeptanz von Veranstaltungen und Vorträgen auf unterschiedliche Weise beeinflusst hat. Im Rahmen des letztjährigen Durchgangs des Cross-Mentorings, wurden rund 60 % der Rahmenveranstaltungen in Präsenz bzw. hybrid durchgeführt. Die Art der Durchführung scheint sich positiv auf die Zufriedenheit der Teilnehmenden auszuwirken, da der Istwert von 86 % den Zielwert von 75 % deutlich übersteigt und gegenüber dem Programmjahr 2020/2021 eine Steigerung um 10 Prozentpunkte erreicht werden konnte. Auf der anderen Seite wurde der Nutzen der Seminare an der VAB im Jahr 2022 von den Teilnehmenden durchschnittlich mit der Note 1,66 bewertet und der Zielzustand von 1,5 konnte nur überwiegend erreicht werden, was auf technische Herausforderungen bei den Teilnehmenden bei Online-Seminaren zurückzuführen ist. Positiv zu vermerken ist, dass im Jahr 2022 die Aufnahme von Menschen mit hohem Behinderungsgrad im Bundesdienst weiter forciert werden konnte und die geplante Steigerung überplanmäßig erreicht wurde (siehe Kennzahl 17.1.2). Um die Einstellungspflicht gem. Behinderteneinstellungsgesetz insbesondere hinsichtlich der demografischen Entwicklung weiter zu gewährleisten, wurden mit Ministerratsvortrag vom 1. Oktober 2021 zahlreiche Maßnahmen beschlossen; so wurde u. a. der Grad der Behinderung, der für eine Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle bisher mit 70 % vorgesehen war, ab 1. Jänner 2022 auf 60 % herabgesetzt. Damit wurde der Personenkreis, der für die Aufnahme auf den sog. „Behindertenplanstellen“ in Frage kommt, erheblich erweitert – was sich in weiterer Folge positiv auf die Neuaufnahmen bei dieser Personengruppe auswirkte. Im Bereich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist festzustellen, dass der Frauenanteil in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen im Bundesdienst weiterhin steigt (siehe Kennzahl 17.1.3). Die erreichten 37,5 % stellen hierbei den höchsten Wert innerhalb der letzten Jahre dar. Es ist ebenfalls gelungen, die angepeilten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes zur Gänze umzusetzen. So konnten die gesetzten Meilensteine der beschlossenen Dienstrechtsnovellen wie bspw. die Verankerung von Attraktivierungs- und Ökologisierungsmaßnahmen, die Erweiterung der Möglichkeiten zu Elternteilzeit und Pflegefreistellung oder die Konkretisierung der Rechtslage im Bereich Sponsoring vollinhaltlich erreicht werden. Neben den in den Kennzahlen und Maßnahmen dargestellten Leistungen war es der Sektion III zudem möglich wichtige Schritte hin zu einer inhaltlich erneuerten Verwaltungsakademie des Bundes zu setzen und die Digitalisierung der Personalverwaltung zu forcieren. Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel 1 Beiträge zu den SDG-Unterzielen 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ und 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ leistet.