Im Jahr 2022 (1. Oktober 2021 – 30. September 2022) sind 37 Aufnahmen (12 Frauen und 25 Männer) gem. § 5 Abs. 3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013 (sogenannte „Behindertenplanstellen“) erfolgt. Die bestehende Regelung, dass Aufnahmen ohne Bindung einer Planstelle erfolgen können, soll die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst forcieren und für die Dienststellen einen dahingehenden Anreiz schaffen, dass diese Bedienstetengruppe von etwaigen Einsparungsvorgaben ausgenommen ist. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2021 lag die Anzahl der Aufnahmen bei 23. Die positive Entwicklung im Jahr 2022 ist auf die Absenkung des Behinderungsgrades von 70 % auf 60 % zurückzuführen (Anmerkung: Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz, welcher mittels Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellt wird). Rund ein Drittel der im Jahr 2023 neu aufgenommenen Personen hat einen 60-%-Grad der Behinderung. Beginnend mit dem Bundesvoranschlag 2023 wurde die bestehende Kennzahl ausgetauscht. Dargestellt wird nunmehr die „Anzahl der im Bundesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 %“. Grund für den Wechsel der Kennzahl war, dass das verfolgte Detailziel der „Barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ mit der neuen Kennzahl umfassender gemessen werden kann. Zum Stichtag 1. Oktober 2022 waren im Bundesdienst 3.905 Menschen mit Behinderung beschäftigt (begünstigt Behinderte gem. Behinderteneinstellungsgesetz mit einem Grad der Behinderung ab 50 %), hiervon umfasst waren 1.279 Personen mit einem Grad der Behinderung von 70 % und mehr. Für die kommenden Jahre wird angestrebt, dass die Anzahl der begünstigt behinderten Bundesdienstmitarbeiter:innen (Grad der Behinderung ab 50 %) bei 4.000 Personen liegt – dieses Ziel ist als ambitioniert zu betrachten, da der demographische Wandel auch im Bundesdienst bereits in vollem Gange ist. Um dieses Ziel zu erreichen beteiligt sich das BMKÖS aktiv an der Umsetzung der Maßnahmen zum nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030 sowie dem Inklusionspaket 2021 – bspw. mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums im BMKÖS als bundesweite Anlaufstelle für Inklusionsthemen; Verbesserungen beim Recruiting und im Ausschreibungsgesetz; der Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen; etc.
Quelle
Jährlicher Ministerratsvortrag des BMKÖS, Stand 1.10. Die Daten werden jährlich von den Ressorts erhoben
Berechnungsmethode
Anzahl der Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % (bzw. 60 % ab 1.1.2022 oder mehr) im Bundesdienst gemäß § 5 Abs. 3 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013