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MASSNAHME

Projekt “Ökologisierung der Mobilität im Bund“

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung von Maßnahmen zur Ökologisierung der dienstlich bedingten Mobilität der Bundesbediensteten

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Ökologisierungspotentiale bei Dienstreisen als auch beim Arbeitsweg wurden erhoben und teilweise bereits legistisch umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bei Anordnung, Planung und Durchführung von Dienstreisen als auch beim Arbeitsweg bzw. der “Dienstverrichtung am Dienstort“ bestehen vielfältige Optimierungspotentiale im Bereich der Ökologisierung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Durch Maßnahmenbündel, Anreizsysteme, Best-Practices und begleitende legistische Maßnahmen sollen nach den Leitprinzipien “Vermeiden, Verbessern, Verlagern“ Ökologisierungspotentiale der dienstlich bedingten Mobilität der Bundesbediensteten gehoben werden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge eines umfangreichen Projekts wurden zahlreiche Maßnahmen und Vorschläge betreffend Ökologisierungspotentiale im Rahmen dienstlich bedingter Mobilität der Bundesbediensteten erarbeitet. Teilweise wurden legistische Maßnahmen (bspw. die Möglichkeit des „Jobrads“) bereits mit der 2. Dienstrechtnovelle 2022 umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind als Ministerratsbeschlüsse und Best Practices in Abstimmung. Diese betreffen unter anderem:
• Subsidiarität der Dienstreise als Grundsatz der Reisegebührenvorschrift (RGV)
• Präzisierung der Kriterien für die Bewilligung des beamteneigenen KFZ
• Attraktivierung der Bahnreisen
• Thematisierung von Ökologisierungspotentialen im Mitarbeiter:innengespräch
• Erhöhung des Beförderungszuschusses bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze