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MASSNAHME

Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Bundesdienst

Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung (über 70 %) in den Bundesdienst

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vorlage eines Maßnahmenpakets zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (über 70 %)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Es liegen zwei Maßnahmepakete vor. Zum einen der "Nationale Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030" und zum anderen das "Inklusionspaket 2021".

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es liegt kein Maßnahmenpaket zur Umsetzung bereit.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das erarbeitete Maßnahmenpaket liegt zur Umsetzung bereit.

Erläuterung der Entwicklung

Am 6. Oktober 2021 wurde das „Inklusionspaket 2021“ im Ministerrat beschlossen. Dieses Paket sieht vor, dass Mitarbeiter:innen mit einem „Behinderungsgrad von 60 % und mehr“ (vorher waren es 70 % und mehr) nicht für die VBÄ-Ziele zählen und keine Planstelle benötigen. Diese Regel wurde im Personalplan 2022 bereits umgesetzt.
Weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen des BMKÖS zum „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030“ sowie dem „Inklusionspaket 2021“ betreffen beispielsweise die Schaffung eines Kompetenzzentrums im BMKÖS als bundesweite Anlaufstelle für Inklusionsthemen; Verbesserungen beim Recruiting und im Ausschreibungsgesetz; die Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen; Schulungen und die Sensibilisierung von Führungskräften und Personalverantwortlichen sowie die Durchführung von Umfragen zu best practice Beispielen zur Integration von Menschen mit Behinderung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze