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MASSNAHME

Weiterentwicklung öffentlicher Dienst

Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Allgemeiner Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (Schulnote)

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

1,36

Schulnote (1-5)

Zielzustand

1,5

Schulnote (1-5)

Erläuterung der Entwicklung

Als Berechnungsmethode wurde, wie im Vorjahr, die durchschnittliche Bewertung aller Seminare und Online-Trainings hinsichtlich des Gesamteindrucks auf Basis aller eingelangten Feedbacks der Teilnehmer:innen ausgewertet.
Hier liegt die Kennzahl für das Jahr 2023 bei 1,36. Die Verwaltungsakademie des Bundes leistet über praxisnahe und professionelle Angebote einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst.
Das VAB-Bildungsangebot umfasst neben den beiden Einstiegsausbildungen (Grundausbildung und Lehrlinge) über 500 Seminare in den folgenden neu strukturierten Fachbereichen der Fort- und Weiterbildung: Kommunikation und Gesundheit, Leadership und Coaching, Personal und Organisation, Public Management und Governance, Recht und Legistik, Sprachen und Digitale Anwendungen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

1,5


Quelle

BMKÖS - Evaluierung mithilfe eines Online-Fragebogens

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Bewertung der Seminare durch Teilnehmer:innen hinsichtlich des allgemeinen Nutzens nach dem Schulnotenprinzip

Kennzahl: Zufriedenheits- bzw. Zielerreichungsgrad des Cross Mentoring Programms für weibliche Nachwuchsführungskräfte

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

81

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Fokus des Cross Mentoring Programms des Bundes stehen motivierte, an Karriere interessierte weibliche Mitarbeiterinnen. Als Instrument der Personalentwicklung bietet es den Mentees die Möglichkeit, ihren Standort zu bestimmen, um sich anschließend im Sinne eines festzulegenden Ziels weiterzuentwickeln. Die Durchführung des Programms Cross Mentoring signalisiert die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern, sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche Kontaktnetze zu erleichtern. Im Programmjahr 2022/23 (September 2022 bis Juni 2023) nahmen rund 110 Mentorinnen, Mentoren und Mentees aller Bundesministerien und des Rechnungshofes am Cross Mentoring des Bundes teil. Die vorliegende Kennzahl bildet den Kreis der sehr oder überwiegend zufriedenen Teilnehmenden am Programm ab (subjektive Einschätzung im Rahmen einer Online-Evaluierung). Die Beurteilung „teilweise zufrieden“ fließt nicht ein.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

76


Quelle

BMKÖS - Evaluierung mithilfe eines Online-Fragebogens

Berechnungsmethode

Anteil der im hohen und überwiegenden Ausmaß zufriedenen Teilnehmerinnen

Meilenstein: Ausarbeitung von legistischen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Bundesdienst

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die geplanten Dienstrechtsnovellen 2022 wurden beschlossen. Weiters wurde eine Dienstrechts-Novelle 2023, eine Änderung des Gehaltsgesetzes 1956 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sowie weitere Änderungen im Rahmen des COVID-19-Überführungsgesetzes beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung der Dienstrechtsnovelle 2022 ist in Vorbereitung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Dienstrechtsnovelle(n) 2022 wurde(n) beschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Die geplanten Dienstrechtsnovellen wurden im Juli 2022 (Dienstrechts-Novelle 2022) sowie im Dezember 2022 (2. Dienstrechts-Novelle 2022) im Parlament beschlossen und umfassten unter anderem Attraktivierungsmaßnahmen wie eine Erhöhung der Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten, den Entfall der Ausbildungsphase für Vertragsbedienstete, die Neuordnung des Verwaltungspraktikums sowie den Ausbau des Quereinstiegsmodells im Lehrpersonenbereich. Weiters beinhalteten sie Ökologisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Möglichkeit des Jobrads. Im Bereich der Compliance wurde eine klare Rechtsgrundlage für Sponsoring geschaffen. Auch wurden die Möglichkeiten zu Elternteilzeit und Pflegefreistellung erweitert.
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des COVID-19-Überführungsgesetzes die Risikofreistellung als spezifische COVID-19-Maßnahme im Dienstrecht gestrichen. Weiters wurden in einer Änderung des Gehaltsgesetzes 1956 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Bestimmungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten im Lichte eines EuGH-Judikats angepasst. Mit der Dienstrechts-Novelle 2023 wurde der mit dem Sozialpartner erzielte Gehaltsabschluss im Besoldungsrecht umgesetzt. Weitere geplante Änderungen im Dienstrecht wurden vorbereitet, aber zugunsten einer geplanten Besoldungsreform zurückgestellt, die derzeit in Ausarbeitung und Abstimmung mit den Ressorts und dem Sozialpartner ist.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Etablierung der Austrian School of Government (ASG)

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Umsetzungs- und Entwicklungskonzept ist finalisiert und abgenommen. Die Abteilung III/12 im BMKÖS ist als operative Einheit eingerichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Konzept zur ASG ist fertiggestellt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die ASG ist als Abteilung installiert.

Erläuterung der Entwicklung

Im 2. Quartal 2023 wurde ausgehend vom Ministerratsvortrag vom 1. Dezember 2021 das Konzept für eine ASG durch Vizekanzler Werner Kogler freigegeben und die Abteilung eingerichtet. Die Arbeit wurde mit 3. Quartal 2023 aufgenommen. Die Kooperation mit den diversen Stakeholdergruppen wurde aufgenommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze