Das Wirkungsziel 1 wurde überwiegend erreicht. Im Bereich der Wirkungskennzahlen lässt sich feststellen, dass das Ziel der Anhebung des Pensionsantrittsalters von Bundesbeamt/innen auf 63,38 Jahre überwiegend erreicht werden konnte. Das Pensionsantrittsalter ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben (- 0,04 Jahre) und liegt aktuell bei 62,68 Jahren (siehe Kennzahl 17.1.1). Das geringfügige Sinken ist auf zwei Gründe zurückzuführen: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Dienstunfähigkeitspensionierungen gestiegen und die Neupensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesunken. Hinzu kommt ein Struktureffekt. Das Sinken der Neupensionierungen im Bundesdienst insbesondere bei den Lehrpersonen, jener Berufsgruppe mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, wirkt sich auf das bundesweite durchschnittliche Pensionsantrittsalter aus. Um die Einstellungspflicht gem. Behinderteneinstellungsgesetz weiter zu gewährleisten, wurden mit Ministerratsvortrag vom 1. Oktober 2021 zahlreiche Maßnahmen beschlossen; so wurde u. a. der Grad der Behinderung, der für eine Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle bisher mit 70 % vorgesehen war, ab 1. Jänner 2022 auf 60 % herabgesetzt. Der demografische Wandel führt jedoch auch in dieser Gruppe zu vermehrten Übertritten in den Ruhestand. Das Ziel, die Anzahl der begünstigt behinderten Bundesdienstmitarbeiter/innen auf 4.000 zu erhöhen, wurde demnach nicht erreicht (siehe Kennzahl 17.1.2). Das BKA hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2024 die „Initiative Inklusion“ gestartet, um die Ressorts auf die Entwicklung der Zahlen aufmerksam zu machen und bestmöglich zu unterstützen. Weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen betreffen Verbesserungen beim Recruiting und im Ausschreibungsgesetz. Im Bereich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist festzustellen, dass der Frauenanteil in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen im Bundesdienst weiterhin steigt (siehe Kennzahl 17.1.3). Die erreichten 39,5 % stellen den höchsten Wert innerhalb der letzten Jahre dar. Die Durchführung des Programms Cross Mentoring signalisiert hierbei die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern, sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche Kontaktnetze zu erleichtern. Im Programmjahr 2023/24 nahmen rund 120 Mentorinnen, Mentoren und Mentees aller Bundesministerien, der Parlamentsdirektion und des Rechnungshofes am Cross Mentoring des Bundes teil. Es ist ebenfalls gelungen, die angepeilten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes überwiegend umzusetzen. So wurden durch die Dienstrechts-Novelle 2024 u.a. gesetzliche Änderungen wie insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Integrität im öffentlichen Dienst, eine verpflichtende Führungskräfte-Ausbildung, die Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt und auch eine attraktive Besoldung für den Gesundheits- und Krankenpflegedienst beschlossen. Darüber hinaus wurde mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2024 der sozialpartnerschaftlich verhandelte Gehaltsabschluss umgesetzt. Eine umfassende Besoldungsreform wurde ebenso ausgearbeitet, mangels sozialpartnerschaftlicher Zustimmung jedoch nicht beschlossen. Neben den in den Kennzahlen und Maßnahmen dargestellten Leistungen war es der Sektion „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ zudem möglich, wichtige Schritte hin zu einer inhaltlich erneuerten Verwaltungsakademie des Bundes zu setzen und die Digitalisierung der Personalverwaltung zu forcieren. Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel 1 Beiträge zu den SDG-Unterzielen 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ und 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ leistet.