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KENNZAHL

im Bundesdienst beschäftigte Menschen mit Behinderungen (Grad der Behinderung ab 50 %)

Anzahl der im Bundesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderungen (Grad der Behinderung ab 50 %)

2024
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Bund ist als Dienstgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen (Grad der Behinderung ab 50 %; sog. „begünstigt Behinderte“) im Ausmaß von einer begünstigten Behinderten bzw. einem begünstigten Behinderten pro 25 Bedienstete aufzunehmen. Der demografische Wandel führt jedoch zu vermehrten Übertritten in den Ruhestand auch in dieser Gruppe. Ziel bleibt eine Stabilisierung des Beschäftigungsstands. Für die kommenden Jahre wird demnach eine Anzahl der begünstigt behinderten Bundesdienstmitarbeiterinnen und Bundesdienstmitarbeiter von rd. 4.000 Personen angestrebt. Im Jahr 2023 ist dies aufgrund des demografischen Wandels nicht gelungen. Auch im Jahr 2024 konnte das Ziel nicht erreicht werden (Zählung mit Stichtag 1.10.2024: 3.792 mit Karenzen; seit 2024 wird für die Auswertung der Kennzahl jedoch der Wert ohne Karenzen herangezogen, dieser beträgt 3.770). Es ist absehbar, dass auch 2025 der Wert von 4.000 nicht erreicht werden kann, weshalb die Zielzustände 2025 und 2026 (3.700) entsprechend angepasst wurden. Um das Ziel der 4.000 bzw. 3.700 begünstigten behinderten Bundesdienstmitarbeiterinnen und Bundesdienstmitarbeiter zu erreichen, hat das Kompetenzzentrum Inklusion im BKA im Jahr 2024 die „Initiative Inklusion“ gestartet, um die Ressorts auf die Entwicklung der Zahlen aufmerksam zu machen und bestmöglich zu unterstützen. Weitere in Umsetzung befindliche Maßnahmen betreffen Verbesserungen beim Recruiting und im Ausschreibungsgesetz sowie die Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen durch ein zweimal jährlich stattfindendes Austauschtreffen („Plattform Behindertenvertrauenspersonen“). Das BKA beteiligt sich weiters aktiv an der Umsetzung der Maßnahmen für den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber zum Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030.


Quelle

PM-SAP

Berechnungsmethode

Zählung