KENNZAHL
Anteil EU-Binnenmigration an gesamter legaler Migration
Anteil der neu zugezogenen EWR-Bürger und Schweizer Bürger an allen legal zugezogenen Fremden
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anteil der neu zugezogenen EWR-Bürger und Schweizer Bürger an allen legal zugezogenen Fremden
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Die Kennzahl hängt von der Zuwanderung (Anzahl Personen) aus EU-Staaten sowie der legalen (nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) Zuwanderung aus Drittstaaten nach Österreich ab. Diese ist durch zahlreiche Faktoren (geopolitische, wirtschaftliche, gesetzliche Rahmenbedingungen) beeinflusst. Der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten an der Summe aller legalen Zuzüge von Fremden beträgt 2020 77,4 %. Das sind in absoluten Zahlen rund 84.500 Staatsangehörigen aus EU/EFTA-Staaten. Im Jahr 2019 betrug der Anteil von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten 73,3 % oder rund 91.000 Personen. Der überwiegende Teil der legalen Migration nach Österreich kommt somit aus EU/EFTA – Staaten und nicht aus Drittstaaten. Das Ziel für das Jahr 2020 wurde daher überplanmäßig erreicht.
Quelle
Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten
Berechnungsmethode
Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen EU/EFTA an Summe aller Zuzüge von legal zugezogenen Fremden