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KENNZAHL

Anteil EU-Binnenmigration an gesamter legaler Migration

Anteil der neu zugezogenen EWR-Bürger und Schweizer Bürger an allen legal zugezogenen Fremden

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Zuwanderung (Anzahl Personen) aus EU-Staaten sowie der legalen (nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) Zuwanderung aus Drittstaaten nach Österreich ab. Diese ist durch zahlreiche Faktoren (geopolitische, wirtschaftliche, gesetzliche Rahmenbedingungen) beeinflusst. Der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten an der Summe aller legalen Zuzüge von Fremden beträgt 2020 77,4 %. Das sind in absoluten Zahlen rund 84.500 Staatsangehörigen aus EU/EFTA-Staaten. Im Jahr 2019 betrug der Anteil von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten 73,3 % oder rund 91.000 Personen. Der überwiegende Teil der legalen Migration nach Österreich kommt somit aus EU/EFTA – Staaten und nicht aus Drittstaaten. Das Ziel für das Jahr 2020 wurde daher überplanmäßig erreicht.


Quelle

Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten

Berechnungsmethode

Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen EU/EFTA an Summe aller Zuzüge von legal zugezogenen Fremden