Die Novelle des ASVG (BGBl. I Nr. 81/2019) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Im Jänner und Februar 2020 wurden noch keine Fälle ausgewiesen und nur wenige im März bis Mai (19 bis 31 Fälle). Von Juni 2020 (2.884 Fälle) stieg die Erfassung kontinuierlich bis Dezember 2020 auf 4.158 Fälle. Der Jahresdurchschnittswert 2020 betrug 2.167 Fälle. Im Jahr 2021 kam es weiter zu leichten Anstiegen. Im Dezember 2021 lag der Wert bei 4.782 Fällen (Jahresdurchschnitt 2021: 4.587 Fälle). Die aktuellste vorliegende Zahl betrifft den Februar 2022 mit 4.793 Fälle. Es ist zu erwarten, dass dieser Wert im kommenden Jahr weiter steigen wird. Der Grund, warum die Schätzung von der Realität deutlich abweicht, ist, dass mangels entsprechender Daten über die Haushaltszusammensetzung von Pensionist:innen ohne Ausgleichszulage und über weitere Einkünfte der Pensionist:innen und ihrer Haushaltsangehörigen verschiedene Annahmen getroffen werden mussten, welche nur zum Teil eingetroffen sind.
Quelle
Pensionsjahresstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
Berechnungsmethode
Summe der betroffenen Personen