KENNZAHL
Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren
Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren
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Die Novelle des ASVG (BGBl. I Nr. 81/2019) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Im Jänner 2020 wurden 2.463 Fälle erfasst (Dezember 2020: 3.201 Fälle; Jahresdurchschnitt 2020: 2.798 Fälle). Im Jahr 2021 erhöhten sich die Fallzahlen kontinuierlich weiter. Im Dezember 2021 belaufen sie sich auf 5.470. Der Jahresdurchschnitt 2021 beträgt 4.929 Fälle Der letzte vorliegenden Wert betrifft den Februar 2022 mit 5.540 Fälle. Es ist zu erwarten, dass dieser Wert im kommenden Jahr weiter steigen wird. Der Grund, warum die Schätzung von der Realität deutlich abweicht, ist, dass mangels entsprechender Daten über weitere Einkünfte der Pensionist:innen und über die Haushaltszusammensetzung von Pensionist:innen ohne Ausgleichszulage verschiedene Annahmen getroffen werden mussten, welche nur zum Teil eingetroffen sind.
Quelle
Pensionsjahresstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
Berechnungsmethode
Summe der betroffenen Personen