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KENNZAHL

Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren

Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Novelle des ASVG (BGBl. I Nr. 81/2019) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Im Jänner 2020 wurden 2.463 Fälle erfasst (Dezember 2020: 3.201 Fälle; Jahresdurchschnitt 2020: 2.798 Fälle). Im Jahr 2021 erhöhten sich die Fallzahlen kontinuierlich weiter. Im Dezember 2021 belaufen sie sich auf 5.470. Der Jahresdurchschnitt 2021 beträgt 4.929 Fälle Der letzte vorliegenden Wert betrifft den Februar 2022 mit 5.540 Fälle. Es ist zu erwarten, dass dieser Wert im kommenden Jahr weiter steigen wird. Der Grund, warum die Schätzung von der Realität deutlich abweicht, ist, dass mangels entsprechender Daten über weitere Einkünfte der Pensionist:innen und über die Haushaltszusammensetzung von Pensionist:innen ohne Ausgleichszulage verschiedene Annahmen getroffen werden mussten, welche nur zum Teil eingetroffen sind.


Quelle

Pensionsjahresstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Summe der betroffenen Personen