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KENNZAHL

Professorinnenanteil

Anteil der Professorinnen an Universitäten

2023
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Beim Professorinnenanteil besteht noch ein relativ großer Nachholbedarf, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Da es sich zum allergrößten Teil um bestehende Professuren und somit um aufrechte Beschäftigungsverhältnisse handelt, können Verbesserungen nur über Neubestellungen aufgrund von Pensionierungen/Emeritierungen bzw. Neueinrichtungen erreicht werden. Der Professorinnenanteil an Universitäten konnte kontinuierlich erhöht werden: seit 2015 wurde u. a. durch Forcierung von lebensphasenbezogenen Modellen der Leistungsbeurteilung und von Maßnahmen zur Umsetzung der HSK-Empfehlungen zur Verbreiterung der Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen in den Leistungsvereinbarungen eine Steigerung des Frauenanteils um 6,8 Prozentpunkte erreicht. Von 2019 auf 2020 konnte aufgrund des besonders hohen Zuwachses an neuen Laufbahnstellen und Professuren in der LV-Periode 2019-2021 eine Steigerung von 2,4 Prozentpunkten erreicht werden. Dieser erfreuliche Trend setzt sich auch in der laufenden LV-Periode 2022-2024 fort, konnte doch der Frauenanteil von 2021-2023 nochmals um mehr als 2 Prozentpunkte auf nunmehr 30,5 % gesteigert werden. Diese Entwicklung untermauert die zentrale Bedeutung des Instruments Leistungsvereinbarung zur Erhöhung der Frauenanteile, insbesondere in wissenschaftlichen Leitungsfunktionen. Das seit 2019 eingesetzte Kaskadenmodell, nach dem neue und nachzubesetzende Professuren mit dem Frauenanteil beim Potenzial in der darunterliegenden Karrierestufe besetzt werden, zeigt Wirkung.


Quelle

uni:data (www.unidata.gv.at)

Berechnungsmethode

Frauenanteil in Köpfen bei den Professuren gemäß §98 und §99 UG 2002 gemäß BidokVUni in den Verwendungsgruppen 11, 12, 81, 85,86 und 87