KENNZAHL
Ökologische Maßnahmen KIG 2020
Anteil der Investitionen in ökologischen Maßnahmen im Sinne des KIG 2020
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anteil der Investitionen in ökologischen Maßnahmen im Sinne des KIG 2020
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Ziel des KIG 2020 ist auch, dass mindestens 20 % der Mittel für ökologische Maßnahmen, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen sowie der Vorreiterrolle der öffentlichen Hand im Klima- und Energiebereich dienen sollen, verwendet werden. Bei den Anträgen ist jener Betrag anzugeben, der von der Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt. Im Evaluierungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022 wurden 55,8 Mio. Euro für ökologische Maßnahmen ausgegeben, was 25,5 % der ausbezahlten Zweckzuschüsse entspricht.
Quelle
Monatlicher Bericht der Buchhaltungsagentur des Bundes
Berechnungsmethode
Anteil der ökologischen Maßnahmen an den geleisteten Investitionszuschüssen