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KENNZAHL

CO₂-Reduktionen infolge des Nationalen Emissionszertifikatehandelssystems (NEHG 2022)

CO₂-Reduktionen infolge des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems (NEHG 2022)

2023
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde der nationale Emissionszertifikatehandel implementiert und es wurden hierdurch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen. Auf Basis der derzeit gegebenen, vorläufigen Informationen gemäß „NowCast 2023“ des Umweltbundesamtes ist davon auszugehen, dass der vorgesehene Pfad zur Zielerreichung einer CO₂-Reduktion von 4,5 % im Jahr 2025 gegenüber einem Baselineszenario (2019) voraussichtlich eingehalten wird. Die ersten Schätzungen des Umweltbundesamtes geben an, dass in den vom NEHG umfassten Sektoren eine Reduktion iHv. 5.600 Kt CO₂-Äquivalent ggü. 2019 erreicht wurde. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bedenken, dass die Entwicklung der THG-Emissionen im Anwendungsbereich des NEHG multikausal bedingt ist und daher nicht nur auf den Lenkungseffekt des NEHG 2022 zurückzuführen ist. Einerseits gibt es noch anhaltende Effekte aus der COVID-19-Pandemie, andererseits hat(te) die Energie- und Teuerungskrise einen großen Einfluss auf die Preisentwicklung und die damit verbundenen THG-Einsparungen.

Die zugrundeliegenden Daten für das Jahr 2023 wurden vom Umweltbundesamt als erste Einschätzung zur Verfügung gestellt und approximieren den Anwendungsbereich des NEHG. Die endgültigen Werte und die damit verbundenen tatsächlichen Treibhausgas-Reduktionen in den vom Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) betroffenen Bereichen sind erst nach Erstellung der Treibhausgasinventur für 2023, welche vom Umweltbundesamt im Frühjahr 2025 veröffentlicht wird, verfügbar. Eine sterile Betrachtung des Effekts des NEHG ist anhand der verfügbaren vorläufigen Emissionsdaten derzeit noch nicht möglich und wird im Jahr 2025 nachgereicht.

Anhand der zurzeit verfügbaren Daten des Umweltbundesamtes für das Jahr 2023 ist davon auszugehen, dass der angestrebte Zielzustand für das Emissionsjahr 2023 eingehalten wird.


Quelle

Umweltbundesamt (UBA)

Berechnungsmethode

Die CO₂-Effekte von Maßnahmen werden im Modell MIO-ES als Veränderung gegenüber einem Basisjahr ausgewiesen.