Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, wurde – im Zusammenspiel mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen – erstmals eine CO₂–Bepreisung im Rahmen eines nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG 2022) eingeführt. Seit Oktober 2022 ist der Zertifikatehandel mit einem jährlich steigenden Fixpreispfad in der operativen Phase. Ab dem Jahr 2027 wird das nationale CO₂-Bepreisungssystem (NEHG 2022) in das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS 2) mit unionsweiten Zertifikatsauktionen und damit verbundenen volatilen Zertifikatspreisen überführt. Die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems sowie die makroökonomische Gesamtsituation können entsprechende und schwer prognostizierbare Einflüsse auf den weiteren Verlauf der Emissionsreduktion haben.
Berechnungsmethode
Die CO₂-Effekte von Maßnahmen werden im Modell MIO-ES als Veränderung gegenüber einem Basisjahr ausgewiesen.