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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung und Erfassung der ökologischen Lenkungseffekte im Rahmen der Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext.

Sicherstellung und Erfassung der ökologischen Lenkungseffekte im Rahmen einer einfachen, transparenten und leistungsgerechten Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext.

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die vorliegenden Kennzahlen zeigen, dass das Wirkungsziel 3 im Jahr 2024 nicht nur erreicht, sondern in weiten Bereichen übererfüllt wurde. So sind – gemessen an den Green-Budgeting-Analysen des BMF – die klima- und energierelevanten Zahlungsströme der Untergliederung 16 (Kennzahl 1) deutlich angestiegen, wobei dieser Anstieg vor allem auf den höheren CO₂-Preis im Rahmen des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems (NEHG 2022) zurückzuführen ist. Die endgültigen Werte zu den CO₂-Reduktionen infolge der Bepreisung von Treibhausgasemissionen, mit Fokus auf die Effekte des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems (NEHG 2022) (Kennzahl 2) sind erst nach Erstellung der Treibhausgasinventur für 2024, welche vom Umweltbundesamt im Frühjahr 2026 veröffentlicht wird, verfügbar. Anhand der vorläufigen Daten des Umweltbundesamtes (Forecast 2024) ist jedoch davon auszugehen, dass der angestrebte Zielzustand für das Emissionsjahr 2024 erreicht wird. Darüber hinaus wurde aufgrund der Schwierigkeiten der zeitnahen Ermittlung dieser Messgröße eine neue Berechnungsmethode ab dem BFG 2025 vereinbart und die Werte der Kennzahl wurden dementsprechend adaptiert. Die neue Messgröße „Reduktion von Mt CO₂e ggü. Baseline (2019) in den vom NEHG umfassten Sektoren“ sieht für 2024 einen Zielzustand iHv. 7,3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent vor. Dieser Wert wurde mit einer tatsächlichen vorläufigen Reduktion iHv. 7,6 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent erreicht. Für die vorliegenden Berechnungen wurden die energetischen Treibhausgasemissionen in den Non-ETS Sektoren Verkehr, Gebäude, energetische Landwirtschaft, Energie und Industrie mit dem Basisjahr 2019 verglichen, da eine sterile Betrachtung der CO₂-Reduktion infolge des NEHG jeweils nicht zeitgerecht verfügbar ist. Die Reduktion ist damit jedoch nicht nur auf das NEHG zurückzuführen, sondern durch multikausale Gründe beeinflusst.

Während die Neuzulassungszahlen von PKWs in Österreich im Jahr 2024 gestiegen sind, nahmen die Neuzulassungen von rein elektrisch angetriebenen PKW ab. Dennoch gewinnen diese zunehmend an Bedeutung, da die Anzahl der E-Fahrzeuge am Gesamtfahrzeugbestand kontinuierlich anwächst.

Die neuinstallierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen wuchs im Jahr 2024 langsamer als im Jahr davor, dennoch ist ersichtlich, dass der Boom anhält und eine Marktdurchdringung in diesem Bereich eingetreten ist.

Parallel zu diesen greifbaren Erfolgen meldet das Umweltbundesamt für 2024 einen weiteren Rückgang der österreichischen Treibhausgasemissionen. Die vorläufigen Daten weisen einen Wert von rund 66,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent aus, das sind etwa 2,7 % oder 1,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent weniger als im Jahr 2023.
Damit ist 2024 das dritte Jahr in Folge mit deutlich fallenden Emissionen. Diese positive Entwicklung unterstreicht, dass die eingeleiteten Lenkungsmaßnahmen Wirkung zeigen.

Vor diesem Hintergrund kann das Wirkungsziel als überwiegend erreicht bewertet werden. Drei von vier Kennzahlen weisen eine positive Entwicklung auf, die nahe bzw. über den definierten Zielwerten liegt bzw. voraussichtlich liegen wird.

Mit diesem Wirkungsziel wird ein Beitrag zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals – SDGs“) geleistet: Ziel 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“, Ziel 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ und Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“, insbesondere die Unterziele 7.2, 7.3 und 7.a sowie 12.2, 12.6 und 12.c betreffend die steuerliche Förderung emissionsfreier bzw. emissionsarmer Fahrzeuge und 13.2 hinsichtlich der steuerlichen Förderung von Ökologisierung und Nachhaltigkeit.