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KENNZAHL

Klima- und energierelevante Zahlungsströme der UG 16

Klima- und energierelevante Zahlungsströme der UG 16

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anwendung der Green Budgeting Methode des Bundes ermöglicht erstmalig eine direkte Erfassung der klima- und energiepolitischen Wirkungsrichtung steuerpolitischer Maßnahmen der UG 16. Die vorliegende Kennzahl fokussiert dabei auf produktive Maßnahmen mit einem Score von +2 im Sinne der Green Budgeting Methode (Green Budgeting Scorecard). Der zugewiesene Score bildet in diesem Zusammenhang ab, welche Wirkungsrichtung (u. a. „positiv/negativ/neutral/(noch) unklar“) ein ein- und/oder auszahlungsseitiger Zahlungsstrom im Hinblick auf die Klimaziele ausweist. Diese score-basierte Erfassung der Wirkungsrichtung entspricht dabei Stufe 4 der Green Budgeting Methode (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/green_Budgeting/green_spending_reviews_des_bmf/modul_1_gruene_finanzstroeme_im_bundeshaushalt.html) und soll in Zukunft schrittweise ausgebaut werden.
Die angegebenen Zahlungsströme umfassen Einzahlungen und Abüberweisungen (= Verminderungen der Erträge und Einzahlungen iSd § 29 Abs. 4 BHG 2013 idgF) absolut. Der gegenüber dem Referenzjahr 2023 gegebene Anstieg im Jahr 2024 an klima- und energierelevanten Zahlungsströmen der UG 16 begründet sich dabei primär durch den Anstieg des unterlegten CO₂-Preises gemäß Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022). Aufgrund der veränderten makroökonomischen Gesamtsituation im Vergleich zum Referenzjahr ergibt sich eine Abweichung zwischen dem Ist-Zustand des Vorjahres und den ursprünglich definierten Zielzuständen der Folgejahre. Ab dem Jahr 2027 wird das nationale CO₂-Bepreisungssystem (NEHG 2022) in das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS 2) mit unionsweiten Zertifikatsauktionen und damit verbundenen volatilen Zertifikatspreisen überführt. Aus diesem Grund können auch die damit verbundenen klimarelevanten Einzahlungen in der UG 16 schwanken bzw. von der Prognose abweichen.


Quelle

Green Budgeting Analysen des BMF, Klima- und Umweltbeilage des Bundes

Berechnungsmethode

BMF, Anwendung der Green Budgeting Methode gemäß Meilenstein im Aufbauplan: Spending Review 1 „Analyse der klima- und energierelevanten Förder- und Anreizlandschaft des Bundes“ (https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik.html).