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KENNZAHL

Anhängige Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei

Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Durch effizienten Personaleinsatz konnte der Abbau von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei zunächst bis 2018 konsequent fortgesetzt werden. Aufgrund des starken Anstieges des Neuanfalls im Jahr 2019 mit rund 3000 Fällen, im Jahr 2020 mit rund 2700 Fällen, im Jahr 2021 mit rund 2400 Fällen und im Jahr 2022 mit rund 2000 Fälle ging im Jahr 2019 eine geringe Erhöhung der anhängigen Verfahren einher. Seit dem Jahr 2020 konnte der Abbau wieder stetig fortgesetzt werden. Der Neuanfall im Jahr 2023 (rund 2400 Fälle) und im Jahr 2024 (rund 3000 Fälle) ist zuletzt erheblich angestiegen. Eine weitere Steigerung der Anfallszahlen im Asyl- und Fremdenrecht durch „Asyl auf Zeit“ ist ebenfalls zu erwarten.


Quelle

Geschäftsausweis des Verwaltungsgerichtshofes

Berechnungsmethode

Gesamtsumme aller anhängigen Verfahren mit Jahresende