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KENNZAHL

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Eine vorläufige Auswertung der Umweltbundesamt-GmbH ergibt für 2024 einen Istzustand von 0 %, validierte Daten liegen jedoch erst im Herbst 2025 vor.
Im Jahr 2023 wurde eine Überarbeitung des nationalen Luftreinhalteprogramms vorgenommen. Das unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen finalisierte aktualisierte Programm wurde am 20. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen. Das Programm zeigt, dass mit den bisherigen Maßnahmen bei allen Schadstoffen außer Ammoniak erhebliche Emissionsminderungen erzielt wurden. Mit den beschlossenen und zusätzlichen Maßnahmen wird auch bei Ammoniak die Einhaltung der Emissionsminderungsverpflichtung im nationalen Luftreinhalteprogramm dargestellt.


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt-GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)