Der Rückgang der Luftschadstoffbelastung ist durch die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, aber auch durch günstige meteorologische Bedingungen sehr gut dokumentiert. Grundsätzlich kann ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Das wird auch mit der Kennzahl „Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub“ belegt.
Der fortschreitende Klimawandel beeinflusst die Biodiversität Österreichs sowohl hinsichtlich räumlicher Verteilung als auch quantitativ sowie qualitativ. Andererseits ist biologische Vielfalt auch ein enorm wichtiger Faktor für die Anpassung an den Klimawandel. Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ beinhaltet die Beiträge Österreichs zur Erreichung der in der EU-Biodiversitäts-Strategie 2030 festgelegten EU-Biodiversitäts-Ziele sowie auch die Beiträge zur Erreichung der globalen Biodiversitäts-Ziele 2030. Die nationale Datenbank zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ ist seit 2017 in Betrieb. Diese wurde entsprechend der Ziele und Maßnahmen der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ neu aufgesetzt und wird weiterhin zur Sammlung und Auswertung von Projekten genutzt, die zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie und Erreichung ihrer Ziele beitragen. Zusätzlich wird durch ein Dashboard auch der Grad der Erreichung der nationalen Biodiversitäts-Ziele dargestellt werden.
Erstmals steht zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie ein eigener Biodiversitätsfonds zur Verfügung. Dieser ist bis 2026 mit insgesamt 80 Mio. Euro dotiert, wovon 50 Mio. Euro aus dem Wiederaufbauprogramm der EU stammen. Zu den Förderschwerpunkten zählen die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die Einrichtung und Umsetzung eines bundesweiten, umfassenden Monitorings zur Biodiversität sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation bei gefährdeten Arten und Lebensräumen. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 152 Projekte aus Mitteln des Biodiversitätsfonds gefördert, wodurch wesentliche Beiträge zur Erreichung der Biodiversitäts-Ziele 2030 geleistet wurden. Weitere Ausschreibungen des Biodiversitätsfonds sind in Planung.
Aufgrund von Verzögerungen bei der geplanten Implementierung standort- und nutzungsspezifischer Sanierungsziele im Altlastenrecht ist es zu einem geringeren Anstieg der Anzahl der sanierten Altlasten als geplant gekommen und die Zielzustände für 2023 und 2024 konnten daher nicht erreicht werden. Im Jahr 2023 gab es nur eine Altlastenatlas-Verordnung und daher ergibt sich auch die geringe Anzahl ausgewiesener sanierter/gesicherter Altlasten. 2024 stieg zwar die Anzahl sanierter/gesicherter Altlasten im Vergleich zu den Vorjahren, jedoch ist hier ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Zeitfaktor zwischen tatsächlicher Bestätigung des Sanierungserfolges und Ausweisung in der Altlastenatlas-Verordnung als nicht unwesentlich bei der Anzahl ausgewiesener sanierter/gesicherter Altlasten zu betrachten ist. Mit der ab 1.1.2025 in Kraft getretenen ALSAG-Novelle wurden auch die Voraussetzungen geschaffen, Sanierungsprojekte (Planung, Bewilligung, Durchführung) rascher und kostengünstiger umzusetzen.
Insgesamt wird die Zielerreichung des Wirkungsziels aufgrund der positiven Entwicklungen bei den übrigen Kennzahlen als überwiegend erreicht eingestuft. Die dem Wirkungsziel zugeordneten Maßnahmen „Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt sowie Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogramms“ und „Umsetzung des nationalen Radon-Maßnahmenplans sowie des nationalen Programms für die Entsorgung radioaktiver Stoffe“ wurden „zur Gänze“ umgesetzt, die Maßnahme „Brachflächen: Förderung Flächenrecycling“ sogar „überplanmäßig“.
Durch die Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität sowie im Bereich der Biodiversität werden insbesondere die Nachhaltigkeitsziele 3.9 „Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern“, 11.4 „Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und Weltnaturerbes verstärken“, 11.a „Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen“, 15.1 „Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten“ und 15.5 „Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern“ adressiert.