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KENNZAHL

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Hauptverkehrsinfrastruktur des Bundes stark lärmbelästigt werden

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Lärm von Hauptverkehrsinfrastruktur (Autobahn- und Schnellstraßen-Netz, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen) „stark belästigt“ werden.

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Umgebungslärmkartierung erfolgt im 5-Jahres Intervall in vollem Umfang seit 2012. Durch Veränderungen bei den Methoden der Betroffenenzuordnung ist eine Vergleichbarkeit mit der letzten Umgebungslärmkartierung 2017 nicht mehr gegeben und es war im BVA 2024 eine Neudefinition der Kennzahl samt Änderung der Berechnungsmethode, Datenquelle sowie des Istzustands 2022 und der Zielzustände notwendig.
Die Kennzahl beschreibt nunmehr die Verkehrslärmbelastung entlang der im Zuständigkeitsbereich des Bundes gelegenen Hauptverkehrsinfrastruktur. Die Erhebung erfolgt getrennt nach Lärmquellen, womit Mehrfachzählungen möglich sind. Messgröße ist die Summe der an Hauptverkehrsinfrastruktur durch Straßen-, Schienen- und Fluglärm stark belästigten Einwohnerinnen und Einwohner (www.laerminfo.at).
Die Belastetenzahl der finalen Auswertung der Umgebungslärmkartierung 2022 war erst im November 2023 nach der Planung für den BVA 2024 verfügbar und liegt mit 155.200 geringfügig höher als das Berechnungsergebnis aus den vorläufigen Auswertungen für 2022 mit 151.000 Belasteten. Dieser vorläufige Berechnungswert wurde im BVA 2024 als Zielzustand für 2024 herangezogen. Der Istzustand 2024 entspricht mit 155.200 Belasteten somit dem eigentlichen Zielzustand der Kennzahl, die Kennzahl kann damit als „zur Gänze“ erreicht beurteilt werden.
Die nächste Umgebungslärmkartierung erfolgt im Jahr 2027.


Quelle

BMK (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMK. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass diese auf Verkehrsinfrastruktur in Bundeszuständigkeit eingeschränkt sind, da nur für diese auf Bundesebene eine Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung besteht.

Berechnungsmethode

Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Ermittlung der hauptwohnsitzgemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner untergliedert nach der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen; davon Ableitung der stark Lärmbelästigten je Verkehrsträger (Bundes-LärmG, www.laerminfo.at).