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KENNZAHL

Flächendeckende Versorgung Österreichs mit Frauenberatungseinrichtungen

Flächendeckende Versorgung Österreichs mit Frauenberatungseinrichtungen

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist ein Indikator dafür, inwieweit der niederschwellige, wohnortnahe Zugang für Frauen und Mädchen österreichweit gewährleistet ist. Ziel ist es, dass jeder politische Bezirk über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügt. Der Zielwert von 80% ist ein Mindestwert, der jedenfalls nicht unterschritten und nach budgetärer Möglichkeit übertroffen werden soll. Mit der Finanzierung von 3 neuen Beratungsstellen konnte der Istzustand 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 100% gesteigert werden. Dadurch steht Frauen und Mädchen in jedem politischen Bezirk Österreichs bei Bedarf eine durch das Frauenressort kofinanzierte Beratungsstelle zur Verfügung. Frauenberatungseinrichtungen werden von Ländern/Gemeinden kofinanziert. Ein allfälliger Ausfall von Fördermitteln der Länder/Gemeinden kann aus den Fördermitteln des Bundes für Frauenprojekte nicht kompensiert werden. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Frauenberatungseinrichtungen liegt die Entscheidung über den Bedarf und damit über die Weiterführung letztlich bei den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften. Der Frauenministerin kommt die Rolle der Impulsgeberin und des Co-Financiers zu.


Quelle

Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen, bezogen auf die Gesamtzahl der politischen Bezirke in Österreich