Untergliederung 10
Bundeskanzleramt
Leitbild der Untergliederung
Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesverwaltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt (BKA) den Rahmen für eine aktive Regierungspolitik und Strategien. Es agiert als Reformmotor sowie Service- und Informationsdrehscheibe für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung Österreichs, indem es seine (digitalen) Verwaltungsservices und E-Government-Lösungen ständig weiterentwickelt. Aufgrund seiner Koordinierungsfunktion leistet es in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Gebietskörperschaften einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Zukunft. Es ist für die staatliche Verfassung zuständig und sichert die Rechtsstaatlichkeit. Das BKA sorgt für die Rahmenbedingungen einer effektiven, effizienten und innovativen (Bundes-) Verwaltung, vor allem in den Bereichen Personalmanagement, Verwaltungsinnovation und Wirkungsorientierung. Es stimmt Strategien ab und setzt Maßnahmen zur Förderung von Integration, Volksgruppen, österr.-jüdischem Kulturerbe sowie zur Unterstützung des Kultusbereichs um. Auf diese Weise leistet es einen hohen Beitrag zu Chancengleichheit und sozialem Frieden in Österreich.
Zugeordnetes Ressort
Wirkungsziele 2024
Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.
Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Vorhaben
Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:
Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.
Wie funktioniert das System?
Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht
Ergebnis wurde erreicht
Ergebnis wurde überwiegend erreicht
Ergebnis wurde teilweise erreicht
Ergebnis wurde nicht erreicht
Ergebnis nicht verfügbar
Ergebnis wurde noch nicht ermittelt