MASSNAHME
Erhebung des Nutzens für die von den Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen beratenen Frauen und Mädchen
Erhebung des Nutzens für die von den Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen beratenen Frauen und Mädchen zur Stärkung der Selbstbestimmung und Förderung der Chancengleichheit in allen Gesellschaftsbereichen (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Ausmaß der positiven Beratungsabschlüsse im Rahmen der face-to-face Beratungen
Details zur Kennzahl
Ausgangspunkt der Planung
0
Zielzustand
90
Messgrößenangabe
%
Quelle
Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt
Berechnungsmethode
Anteil der positiven Beratungsabschlüsse der face-to-face Beratungen im Verhältnis zu den gesamt abgeschlossenen face-to-face Beratungen in %