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MASSNAHME

Erhebung des Nutzens für die von den Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen beratenen Frauen und Mädchen

Erhebung des Nutzens für die von den Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen beratenen Frauen und Mädchen zur Stärkung der Selbstbestimmung und Förderung der Chancengleichheit in allen Gesellschaftsbereichen (Gleichstellungsmaßnahme)

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Ausmaß der positiven Beratungsabschlüsse im Rahmen der face-to-face Beratungen

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangspunkt der Planung

0

Zielzustand

90

Messgrößenangabe

%


Quelle

Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Anteil der positiven Beratungsabschlüsse der face-to-face Beratungen im Verhältnis zu den gesamt abgeschlossenen face-to-face Beratungen in %