Die Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2018 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab 2018 verfügbar. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von Klientinnen und Klienten, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK. Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen. Im Jahr 2021 stellte die GAW ihre Unternehmensschulungen auf Webinare um, und auch die Sitzungen der GBK fanden mithilfe von Online-Lösungen wieder durchgehend statt. Dadurch konnten Schlichtungsgespräche auch bei Fällen aus den Regionalbüros angeboten werden. Somit konnte die GAW ihre Wirkungszielkennzahl in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 überplanmäßig erreichen. Die Schwankung zwischen den Istzuständen 2021 und 2022 ist nach Meinung des Bundeskanzleramts vernachlässigbar. Der Wert aus dem Jahr 2023 stellt einen absoluten Rekordwert dar, der möglicherweise auf ein Aufarbeiten der Arbeitsrückstände nach Abflauen der COVID 19-Pandemie zurückzuführen ist. Trotzdem wurde die Wirkungszielkennzahl im Jahr 2024 mit 92 % überplanmäßig erreicht. Nach Einschätzung der GAW trugen die Kommunikationsarbeit über den Instagram-Account und das wachsende Schulungsangebot wesentlich zur positiven Kennzahlenentwicklung bei. Beide Faktoren ermöglichten es, den Bekanntheitsgrad der Arbeit der GAW zu erhöhen und gesicherte Judikatur an ein breites Publikum heranzutragen. Im Jahr 2024 wurde die Anzahl der Followerinnen und Follower gegenüber 2023 um 36 % erhöht (von 1732 auf 2352). Die Anzahl der Schulungsangebote stieg 2024 gegenüber 2023 um 20 % (von 51 auf 61).
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird