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KENNZAHL

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen in Bundesbeteiligung

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMAW liegen

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2024 war das damalige BMAW (jetzt BMWET) mit der Eigentümervertretung für sechs Unternehmen betraut, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist. Der Zielwert für 2024 von 40 % Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, wird 2024 in allen sechs Unternehmen überplanmäßig erfüllt. Der Durchschnittswert liegt bei 60,7 %. Bei der Besetzung der Positionen ist die Einhaltung der Zielvorgabe – nach Maßgabe der Qualifikation – maßgebend.
In der Kennzahlentabelle zeigt sich im Zeitablauf zwischen 2017 und 2018 ein starker Rückgang des Frauenanteils. Dieser ist auf die BMG-Novelle 2017 zurückzuführen, im Rahmen derer sich die Zahl der in der Eigentümervertretung stehenden Unternehmen von zehn auf vier reduzierte. Die BMG-Novelle aus dem Jahr 2022, bei der es ebenfalls eine Änderung der Eigentümervertretungen gab, zog keine Änderung bei der Anzahl der zu vertretenden Unternehmen nach sich. Ebenso verhält es sich mit der BMG-Novelle 2025.


Quelle

Interne Statistik des BMAW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist