Der Mobilitätsanteil weist zwischen den Berichtsjahren 2022 und 2023 eine signifikante Steigerung auf, da gemäß der Definition von studienrelevanten Auslandsaufenthalten (damals BMBWF in Abstimmung mit uniko, FHK, ÖPUK und RÖPH, Dezember 2022) ab dem Studienjahr 2022/23 Kurzzeitmobilitäten in die Erfassung zu den Mobilitätskennzahlen aufgenommen wurden. Dies bedeutet, dass die Kennzahl ab dem Berichtsjahr 2023 auch studienrelevante Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von unter einem Monat berücksichtigt. Demzufolge weisen 2023 20 % der Absolventinnen und Absolventen einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt auf. Mit rund 17 % weisen Bachelorabschlüsse und rund 19 % Masterstudien eine niedrigere Quote an Auslandsaufenthalten auf als Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudien mit einem Anteil von rund 38 %. Bei den Doktoratsstudien liegt die Quote bei rund 53 %. Hier ergibt sich im Vergleichszeitraum 2022–2023 ein besonders starker Anstieg, der seine Begründung darin findet, dass in Doktoratsprogrammen Kurzzeitmobilitäten v.a. zu Forschungszwecken (z. B. Archiv- und Bibliotheksrecherchen etc.) genutzt werden. Für die Auswertung des dabei gewonnenen Datenmaterials kehren die Doktorandinnen und Doktoranden vielfach binnen eines Monats wieder an die Heimathochschule zurück (wohl u.a. auch aufgrund der im Ausland höheren Lebenshaltungskosten).
Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2025–2027 wurden mit den Universitäten erneut Zielwerte festgelegt. Zusätzlich wurden ab 2025 Zielwerte für obligate Leistungsbeiträge hinsichtlich MINT-Absolventinnen und -Absolventen mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt vereinbart. Ziel bleibt jedenfalls, dass die Hochschulen bereits bei der Curriculumerstellung das Thema Mobilität während des Studiums mitdenken und begünstigende Rahmenbedingungen schaffen. Dies gibt auch die Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030 (HMIS2030) vor. Mit der COVID-19 Pandemie hat sich – zumindest für die unmittelbar darauffolgenden Studienjahre – eine Steigerung der Mobilitätszahlen als unrealistisch erwiesen. Daher wurde in mittelfristiger Perspektive der Zielwert auf 20 % gesetzt. Die Zahlen für das Berichtsjahr 2023 zeigen, selbst wenn man die Kurzzeitmobilitäten zu Vergleichszwecken unberücksichtigt lässt (ohne Kurzzeitmobilitäten sind es für Bachelor 14 %; Master 14 %; Diplom 32 % und Doktorat 21 %), wieder einen – wenn auch zögerlichen – Anstieg. Gleichzeitig weist die Studierenden-Sozialerhebung 2023 (SOLA 2023) im Vergleich zu 2019 (26 %) ein etwas niedrigeres Mobilitätspotential von 24 % auf. Die vorrangigen Gründe dafür liegen lt. SOLA 2023 in Mobilitätshindernissen wie finanziellen/organisatorischen Aspekten, befürchteten negativen Auswirkungen auf das Studium, sozialen Hindernissen und mangelnder Information seitens der Hochschulen. Der österreichische Hochschulplan hat den Wert aus 2019 von 26 % für den Anteil der jährlichen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert haben, aufgegriffen und nennt ihn als diesbezüglichen Zielwert für 2030. Nachdem das in der SOLA 2023 errechnete Mobilitätspotenzial von 26 % (2019) auf 24 % (2023) zurückgegangen ist, wird für die nächsten Jahre nur eine jährliche Steigerung von jeweils 1 % angenommen. Daraus ergibt sich für 2025 ein Zielwert von 21 % und für 2026 von 22 %. Für 2030 wäre – gleichbleibende Entwicklungen vorausgesetzt – damit das Erreichen der 26 %-Marke des österreichischen Hochschulplans möglich.
In der Europäischen Union wurde am 13. Mai 2024 mit der Annahme der Empfehlung des Rates ‘Europe on the Move’ – learning mobility opportunities for everyone die Benchmark für den EU-weiten Anteil an Absolventinnen und Absolventen, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert haben, auf 23 % festgelegt.
Quelle
Statistik Austria (USTAT2)
Jahreswerte beziehen sich auf Studienjahre (d. h. Ziel 2024 steht für Studienjahr 2023/24)
Berechnungsmethode
Anteil der Absolvent/inn/en, die einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolviert haben an allen Absolvent/inn/en des selben Jahres je Studienjahr