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WIRKUNGSZIEL

National abgestimmter, international wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum

Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit der Veröffentlichung der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030 (HMIS2030) sowie der FTI-Strategie 2030 wurden zentrale Rahmenbedingungen geschaffen, um einen national abgestimmten, leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraum zu entwickeln. Ergänzt werden diese durch den österreichischen Hochschulplan (HOP) 2030, der als Dachstrategie alle vier Hochschulsektoren – Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten und Privathochschulen – und somit insgesamt 77 Hochschulen umfasst.
Ein entscheidender Faktor für die Qualität in der Lehre sind angemessene Betreuungsverhältnisse (Kennzahl 31.2.4). Der Hochschulplan sieht daher eine Verbesserung des Verhältnisses von aktuell 1:39 auf 1:35 bis zum Jahr 2030 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Aufbau von zusätzlichen Professuren und gleichwertigen Stellen sowie der Ausbau des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals forciert. Zur finanziellen Absicherung dieses Personalausbaus wurden in der Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024 die Budgetmittel um rund 1,3 Milliarden Euro erhöht, wodurch den Universitäten insgesamt 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung standen. Angesichts gestiegener Lohn- und Sachkosten wurden für das Jahr 2024 zusätzlich 450 Millionen Euro bereitgestellt. Für die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode 2025–2027 sind insgesamt rund 16 Milliarden Euro vorgesehen, was einer Steigerung von mehr als 30 % gegenüber der Vorperiode entspricht. Diese Mittel ermöglichen unter anderem die Fortsetzung des Programms „Uni-Med-Impuls 2030“, das zur Stärkung der universitären medizinischen Forschung und Ausbildung beiträgt. Im Rahmen dieses Programms sind Maßnahmen wie der Ausbau von Medizin-Studienplätzen, die Schaffung neuer Professuren sowie Investitionen in digitale Lehrtechnologien vorgesehen. Zudem werden mit den bereitgestellten Mitteln die Umsetzung regionaler Bauleitpläne und weitere strategische Entwicklungen im Hochschulbereich finanziert.
Die Unterstützung studienrelevanter Auslandsaufenthalte trägt wesentlich dazu bei, dass junge Menschen in Österreich verstärkt Kompetenzen für global vernetztes und innovatives Denken erwerben. Gleichzeitig wird damit die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit sowohl innerhalb Europas als auch darüber hinaus gezielt gefördert. Dies stärkt die Anschlussfähigkeit österreichischer Hochschulen im Europäischen Hochschulraum und erhöht ihre globale Wettbewerbsfähigkeit. International agierende Hochschulen sowie international vernetzte Hochschulangehörige – darunter Lehrende, das allgemeine Hochschulpersonal und Studierende – stellen eine zentrale Voraussetzung für einen attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort dar, um sich im internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Im Bereich der Hochschulbildung werden verschiedene Aspekte der Internationalisierung und Mobilität durch spezifische Kennzahlen erfasst: Dazu zählen die Kennzahlen „Internationale Studienprogramme“ (31.2.1), „Mobilitätsanteil bei Absolventinnen und Absolventen“ (31.2.2) sowie „Internationale Doktoratsstudierende“ (31.2.3). Insbesondere durch die gezielte Förderung internationaler Doktoratsstudierender soll die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Österreich weiter gesteigert und die internationale Profilbildung der Universitäten gestärkt werden.
Im Rahmen des „Forschungsinfrastruktur-Aktionsplans 2030“ sowie im Zuge des ESFRI-Roadmap-Updates des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI) werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zentrale Maßnahmen einer modernen Forschungs- und Hochschulpolitik umgesetzt. Im Jahr 2024 konnte die Anzahl der Forschungsinfrastrukturen (31.2.5) über den ursprünglichen Plan hinaus gesteigert werden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich zahlreiche Forschungseinrichtungen und Unternehmen im Zuge der Veröffentlichung des Aktionsplans freiwillig in der österreichischen Forschungsinfrastrukturdatenbank registriert haben. Dadurch wurden neue und erweiterte Zugänge zu Forschungsinfrastrukturen in Österreich geschaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass die öffentliche Forschungsinfrastrukturdatenbank im Rahmen des Europäischen Verwaltungspreises (EPSA) 2023–24 für ihre Innovationsleistung im Bereich der öffentlichen Verwaltung auf europäischer Ebene ausgezeichnet wurde. Als Beispiele für veröffentlichte Forschungsinfrastrukturen werden u.a. Vienna Scientific Cluster 5 (VSC 5), BOKU Wasserbaulabor oder die TU Wien Pilotfabrik – Industrie 4.0 angeführt.
Das Wirkungsziel 2 der Hochschulpolitik trägt wesentlich zur Erreichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei (SDG 4.3 und SDG 9.5).