MASSNAHME
Hochschulplan und Leistungsvereinbarungen mit Universitäten
Weiterentwicklung und Umsetzung einer umfassenden Hochschulplanung, konsequente Fortführung der kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung sowie Begleitung der Universitäten bei der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen für die Periode 2022-2024
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Steuerung der Universitätslandschaft durch einen Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (GUEP)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Ziele des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplanes wurden in die jeweiligen Leistungsvereinbarungsperiode 2025-2027 mit den Universitäten integriert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein aktualisierter Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan gemäß § 12 b Abs 3 UG 02 liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ziele des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplanes werden in die jeweiligen LVs 2025-2027 integriert.
Erläuterung der Entwicklung
Seit seiner Erstfassung 2015 ist der sogenannte Gesamtösterreichische Universitäts-entwicklungsplan (GUEP) das technisch-strategische Planungsinstrument, auf dem die Weiterentwicklung und strategische Ausrichtung der 22 öffentlichen Universitäten (nach UG 2002) in Österreich aufbaut. Das geschieht, indem das BMFWF – im Wege eines schriftlichen Konsultationsprozesses, in dem alle wichtigen Stakeholder einbezogen sind – Systemziele definiert, die die Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft betreffen. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Leistungsvereinbarungen dar, die die Universitäten alle drei Jahre mit dem Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung zwecks ihrer Finanzierung abschließen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Steuerung der universitären Bautätigkeit durch einen Bauleitplan
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Abarbeitung der in den regionalen Bauleitplänen verankerten Projekte wird fortgesetzt. Fokussierung auf verstärkte Integration nachhaltigen Bauens und neuer Lernwelten in die Bauleitplanung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Abarbeitung der in den regionalen Bauleitplänen verankerten Projekte wird fortgesetzt. Fokussierung auf verstärkte Integration nachhaltigen Bauens und neuer Lernwelten in die Bauleitplanung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Durch die Umsetzung der in den regionalen Bauleitplänen gereihten Projekte und die fokussiertere Prioritätensetzung wird die universitäre Infrastruktur auf nachhaltige Weise weiter ausgebaut und verbessert.
Erläuterung der Entwicklung
Seitens des BMFWF wird die Abarbeitung der in den regionalen Bauleitplänen enthaltenen Projekte weiter vorangetrieben, um den Universitäten zeitgemäße und nachhaltige Infrastruktur in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu können. Sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten wird verstärkt auf die Integration aktueller Entwicklungen in den Bereichen nachhaltiger Bau und neue Lernwelten fokussiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung der kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Erarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode 2025 - 2027. Der Erfolg, der in den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Maßnahmen, wird in den regelmäßigen Begleitgesprächen mit den Universitäten ermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Universitäten werden entsprechend der LV-Periode 2022-2024 nach der kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung budgetiert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Entwicklung der Indikatoren der kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung wird laufend gemeinsam mit den Universitäten gemonitored und abgerechnet.
Erläuterung der Entwicklung
Generell verpflichten sich die Universitäten in den Leistungsvereinbarungen, innerhalb der dreijährigen Laufzeit, bestimmte Zielsetzungen quantitativer wie qualitativer Natur zu erreichen, wofür sie im Gegenzug eine entsprechende Finanzierung aus Bundesmitteln erhalten. Das Finanzierungsmodell geht von den Wirkungszielen der UG 31 aus, wo unter anderem mehr tertiäre Bildungsabschlüsse, der Ausbau der Spitzenforschung und die Koordinierung des Hochschulraumes fokussiert werden. Dementsprechend gliedern sich die drei Säulen des Finanzierungsmodells wie folgt:
• Lehre
• Forschung/EEK und
• Infrastruktur und strategische Entwicklung.
Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 wurden die Budgetmittel zunächst um 1,3 Milliarden angehoben. Aufgrund der aktuellen Lohn- und Preissteigerungen wurden für das Jahr 2023 während der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 400 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Für das Jahr 2024 stehen den Universitäten ebenso 450 Mio. € zur Verfügung, um den laufenden Betrieb zu sichern und einen reibungslosen Übergang in die neue Leistungsvereinbarungsperiode zu ermöglichen. Aufgrund der allgemeinen Wirtschafts- und Budgetlage ist es essenziell, dass auch die Universitäten zur Bewerkstelligung der Lage einen Beitrag aus eigener Kraft dazu leisten. Damit soll der in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 begonnene Personalaufbau abgesichert und fortgesetzt werden, um so die Betreuungsverhältnisse weiter zu verbessern, und – unter anderem – auch das Programm zur Stärkung der universitären Medizin-Forschung und Ausbildung „Uni-Med-Impuls 2030“ sowie die weitere Abarbeitung der regionalen Bauleitpläne finanziert werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Austausch mit den Universitäten hinsichtlich Umsetzungsstand der Leistungsvereinbarungen in regelmäßigen Begleitgesprächen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Mindestens zwei Mal pro Jahr finden zwischen dem Ministerium und jeder der 22 öffentlichen Universitäten (nach UG 2002) Begleitgespräche statt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Umsetzung der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode 2022-2024 hat begonnen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Der Erfolg der in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode 2022 - 2024 vereinbarten Maßnahmen wird in den regelmäßigen Begleitgesprächen mit den Universitäten ermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Sie haben zum Ziel, sich regelmäßig über den Stand der Erreichung der Zielsetzungen in den Leistungsvereinbarungen auszutauschen und gegebenenfalls Kurskorrekturen vorzunehmen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Weiterentwicklung der Lehramtsstudien unter Berücksichtigung gesellschaft. Herausforderungen, des Lehrkräftebedarfs und der Studierbarkeit
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Novelle des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) und des Hochschulgesetzes (HG) im Jahr 2024 führt zu einer Änderung der Studienarchitektur aller Lehramtsstudien:
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erkenntnisse aus Evaluierungen zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung liegen vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung und Berücksichtigung von Vorhaben zur Weiterentwicklung der Lehramtsstudien in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode 2025 – 2027.
Erläuterung der Entwicklung
BA-Programme umfassen künftig 180 ECTS-AP (anstatt 240), MA-Programme 120 ECTS-AP (anstatt 90-120). In den Leistungsvereinbarungen (2025 -2027) wurde mit den lehramtsführenden Universitäten vereinbart, dass die Weiterentwicklung der Lehramtsstudien für die Sekundarstufe Allgemeinbildung mit besonderem Blick auf gesellschafts- und bildungspolitische Entwicklungen und Herausforderungen erfolgt. Die Universitäten verpflichten sich, in der Umsetzung der Lehramtsstudien verstärkt auf Vereinbarkeit mit dem Einsatz Studierender in der Schule zu achten und Maßnahmen zugunsten Studierbarkeit zu setzen. Zudem soll dem weiterhin bestehenden Lehrkräftebedarf durch Informationsmaßnahmen für Studieninteressierte und die Vermeidung von Drop-out begegnet werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze