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KENNZAHL

Erreichung des kumulierten Endenergieeffizienzzieles gem. EEffG, BGBl. 74/2014 idF BGBl. 59/2023 und EU-RL 2018/2002/EU

Erreichung des kumulierten Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-Energieeffizienzgesetz, BGBl. 74/2014 idF BGBl. 59/2023 und EU-RL 2018/2002/EU

2024
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2020 hat die alte Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL 2012/27/EU geendet und mit 2021 die neue Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL EU/2018/2002 begonnen. Daher fallen die Ist- und Zielzustände anfangs geringer aus und steigen bis 2030 wieder an. Im Jahr 2023 wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz einfachgesetzlich novelliert (BGBl. I Nr. 59/2023) und statt der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (NEEM) ist nunmehr die E-Control mit Inkrafttreten der jüngsten Gesetzesnovelle am 15. Juni 2023 die neue zuständige Behörde. Die kumulierten Einsparungen aus den Energieeffizienzmaßnahmen leisten einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Energieeffizienzziele der Europäischen Union und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 in Österreich. Zwischen 2021 und 2023 lag der Fokus der Förderungen auf der Umsetzung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen, vor allem über Programme wie die Umweltförderung im Inland, die Sanierungsoffensive, den Klima- und Energiefonds sowie die zusätzliche Energieeffizienzförderung. Angaben zur Wohnbauförderung der Bundesländer lieferte das Umweltbundesamt. Energieeinsparungen werden nur berücksichtigt, wenn Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, was zeitliche Verzögerungen zwischen Förderzusage und Einsparwirkung – insbesondere bei neuen Programmen – erklärt. Die Einsparungen im Detail und deren Verteilung kann dem Fortschrittsbericht 2024 der E-Control zum Bundes-Energieeffizienzgesetz gem. § 70 Abs. 1 entnommen werden.


Quelle

E-Control Austria

Berechnungsmethode

Das EEffG legt in Umsetzung der EU-Effizienz-RL 2018/2002/EU ein kumuliertes Endenergieeinsparziel bis 2030 und darüber hinaus fest. Die E-Control Austria ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulierten Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der E-Control Austria alternativ strategische Maßnahmen gemeldet, die auf Basis des EEffG und der EEff-Maßnahmenverordnung („EEff-MV“) berechnet werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 gibt das EEffG ein kumuliertes Endenergieeinsparziel für Österreich in Höhe von mindestens 650 PJ vor.