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KENNZAHL

Erreichung des kumulierten Endenergieeffizienzzieles gem. EEffG, BGBl. 74/2014 idF BGBl. 59/2023 und EU-RL 2018/2002/EU

Erreichung des kumulierten Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-Energieeffizienzgesetz, BGBl. 74/2014 idF BGBl. 59/2023 und EU-RL 2018/2002/EU

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

E-Control Austria

Berechnungsmethode

Das EEffG legt in Umsetzung der EU-Effizienz-RL 2018/2002/EU ein kumuliertes Endenergieeinsparziel bis 2030 und darüber hinaus fest. Die E-Control Austria ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulierten Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der E-Control Austria alternativ strategische Maßnahmen gemeldet, die auf Basis des EEffG und der EEff-Maßnahmenverordnung („EEff-MV“) berechnet werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 gibt das EEffG ein kumuliertes Endenergieeinsparziel für Österreich in Höhe von mindestens 650 PJ vor.