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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

Bundeskanzleramt, Sektion III, interne Aufzeichnungen, jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Anzahl von Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und darüber beteiligt ist, bezogen auf die Gesamtzahl der Personen in diesen Aufsichtsgremien