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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gemäß dem Fortschrittsbericht (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024) liegt die durchschnittliche Bundes-Frauenquote in den staatlichen und staatsnahen Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) bei 53 Prozent: 150 der 283 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 53 Unternehmen erfüllten bereits 43 Unternehmen die bis zum Ende der vergangenen Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder lagen sogar darüber.
Im Vergleich zum Fortschrittsbericht vom 6. März 2024 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) war ein Anstieg um 1,6 Prozentpunkte zu verzeichnen.


Quelle

Bundeskanzleramt, Sektion III, interne Aufzeichnungen, jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Anzahl von Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und darüber beteiligt ist, bezogen auf die Gesamtzahl der Personen in diesen Aufsichtsgremien