KENNZAHL
Eindämmung der illegalen Beschäftigung
Eindämmung der illegalen Beschäftigung
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
Eindämmung der illegalen Beschäftigung
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Im Sinne einer positiven Bewertung der steigenden Aufgriffszahlen und der anzustrebenden Entwicklungstendenz wurde die Messmethode im Zuge der Evaluierung 2024 von „negativ bei steigender Kennzahl“ auf „positiv bei steigender Kennzahl“ umgestellt. Diese Änderungen tragen nun den tatsächlichen Gegebenheiten besser Rechnung und stellen die operative Wirksamkeit in den Vordergrund. Aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden vermehrt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer falsch oder nicht angemeldet. Es ist zu einem signifikanten Anstieg der Aufgriffszahlen gekommen, was auf eine effektivere operative Arbeit der Finanzpolizei und eine optimierte Risikoanalyse hinweist. Der geänderte Zielerreichungsgrad soll diese erzielten Erfolge angemessen würdigen. Mit der Anhebung des Zielwerts im BVA 2025 wird einerseits den tatsächlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen, andererseits soll dadurch auch gewährleistet werden, dass die Zielerreichung weiterhin mit dem erforderlichen Maß an Ambition und Einsatz verfolgt wird. Aus diesen Gründen wurde ab dem BVA 2025 auch die Bezeichnung der Kennzahl auf „Effiziente Kontrolle der illegalen Beschäftigung“ geändert.
Gesamtzahl der von der Finanzpolizei kontrollierten beschäftigten Personen sowie Anzahl der illegal Beschäftigten in den Jahren 2021 bis 2024 (Werte gerundet):
2021: 55.000, davon 6.900 illegal Beschäftigte;
2022: 51.000, davon 8.900 illegal Beschäftigte;
2023: 52.000, davon 9.500 illegal Beschäftigte;
2024: 54.000, davon 9.000 illegal Beschäftigte
Quelle
BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl der illegal beschäftigten Personen durch Gesamtzahl der von der Finanzpolizei kontrollierten Personen in einem Kalenderjahr