Die Berechnungsmethode dieser Kennzahl setzt die im GAP-Strategieplan festgehaltene Bevölkerungszahl im ländlichen Raum zu der geschätzten Wirkung – im Sinne von der von den GSP-Interventionen 73-09, 73-10, 73-11, 73-16, 77-04 und 77-05 profitierenden Bevölkerung – in Bezug, ausgedrückt als Prozentzahl. Die Zielwerte werden kumulativ über die GSP-Periode berechnet.
Die Nichterreichung des Zielwertes im Jahr 2024 ist hauptsächlich durch formal-technische Verzögerungen in der Förderabwicklung begründbar, da noch bei wenigen Projekten eine Auszahlung und damit eine Erhebung des Indikators erfolgen konnte. Auf Basis der Anzahl der bewilligten Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, ist in den kommenden Jahren von einer Zielerfüllung auszugehen.
Diese Kennzahl wurde mit dem BFG 2024 neu eingeführt und wird nach der Methode des entsprechenden EU-Indikators im GAP-Strategieplan 2023-2027 erfasst. Es liegen daher keine Istzustände vor 2024 vor.
Quelle
GAP-Strategieplan 2023-2027 sowie die 83 Lokalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen
Berechnungsmethode
Der Ergebnisindikator R.41 „Vernetzung des ländlichen Raums in Europa“ (gemäß Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115) quantifiziert den Anteil der ländlichen Bevölkerung, der von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen und Infrastruktur inklusive Breitband profitiert. Der Anteil ist bezogen auf die im GAP-Strategieplan (GSP) angeführte Bevölkerungsanzahl im ländlichen Raum Österreichs. Die Annahmen für die Interventionen 73-09, 73-10, 73-11, 73-16 und 77-04 GSP beruhen auf Zielangaben im GSP. Der Wert der GSP-Intervention 77-05 LEADER kumuliert den Wert, der in den 83 Lokalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen jeweils angegeben wurde, reduziert um 20 %, in Annäherung an die Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung. Durch den stetigen Start der GSP-Interventionen im Laufe des Jahres 2023 ist mit einer Wirkung erst in den Folgejahren zu rechnen. Die Berechnungsmethode setzt die im GAP-Strategieplan festgehaltene Bevölkerungszahl im ländlichen Raum zu der geschätzten Wirkung – im Sinne von der von den GSP-Interventionen 73-09, 73-10, 73-11, 73-16, 77-04 und 77-05 profitierenden Bevölkerung – in Bezug, ausgedrückt als Prozentzahl. Die Zielwerte werden kumulativ über die GSP-Periode berechnet.