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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (Findok)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

98,85

Zielzustand

90

Messgrößenangabe

%


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem

Berechnungsmethode

Verhältnis der im Jahr 2024 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2024

Kennzahl: Zeitnahe Veröffentlichung der Entscheidungen in der Findok

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

42

Zielzustand

30

Messgrößenangabe

Tage


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem und Findok

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidungen bis zu deren Veröffentlichung in der Findok